Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

    Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

    Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten. Eine davon ist die "Fahrerkarte", ohne die ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät nicht gefahren werden darf. Fahrer müssen Arbeitszeitnachweise für die Tage erstellen, an denen sie Fahrzeuge lenken, die der gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen. Diese Nachweise müssen die Fahrer bei Kontrollen für den Zeitraum des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Tage auf Verlangen vorlegen können. Die Fahrer melden sich mit ihrer persönlichen Fahrerkarte am Kontrollgerät zu Beginn der Fahrt an und am Ende des Arbeitstages wieder ab. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante Zeiten manuell einzugeben. Die Fahrerkarte speichert unter anderem die Daten zur Identität des Fahrers sowie Informationen zu: Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Pausenzeiten. Jede Fahrerin und jeder Fahrer darf nur 1 Fahrerkarte besitzen. Bei Verlust der Karte (beispielsweise durch Diebstahl) müssen Sie bei uns eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der erstmaligen Beantragung. Eine Ersatzkarte erhält das gleiche Gültigkeitsdatum wie die bisherige Karte.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte

    ID: L100002_123374083

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • Nachweis einer Diebstahlsanzeige
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    EU-Kartenführerschein oder Nachweis über eine Fahrberechtigung, die in einem anderen EU-Staat oder Drittland ausgestellt wurde (evtl. beglaubigte Übersetzung) Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung ein aktuelles biometrisches Lichtbild, vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung zeigt.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die antragstellende Person soll einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben bzw. ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.Die Fahrerkarte können nur Inhaber:innen einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinbehörde) rechtzeitig beantragt werden, damit dieser dann bei Antragstellung der Fahrerkarte vorliegt. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen (Führerscheinklassen) nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre persönliche Vorsprache bei uns ist erforderlich.Wir übermitteln die Inhaberdaten, das Passbild und die Unterschrift an das Starßenverkehrsamt in Minden. Die Fahrerkarte kann in Minden abgeholt oder Ihnen direkt nach Hause zugestellt. werden. Falls Sie als Spedition, Busunternehmen oder sonstige Firma alle bei Ihnen beschäftigten Fahrer gleichzeitig mit einer Fahrerkarte ausstatten möchten, kontaktieren Sie uns bitte vorab. Wir können dann die genauen Modalitäten besprechen und eventuell einen Termin vereinbaren.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.)

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerkarte ist 5 Jahre gültig und kann frühestens 6 Monate vor Ablauf, muss jedoch spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wir sind ausschließlich für die Antragsannahme und die Ausgabe von Fahrerkarten zuständig. Wir können keinerlei Auskünfte darüber geben, wann ein Fahrzeug zwingend mit einem digitalen Tachograph ausgestattet sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein solcher genutzt werden muss oder wann im Ausnahmefall ein Fahrzeug ohne Fahrerkarte gefahren werden darf.Zu diesen Bereichen des Güterkraftverkehres können Ihnen unter anderem die Berufsgenossenschaften und das Amt für Arbeitsschutz Auskunft geben.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Transport, Führerschein, FKR, Fahrerdokumente, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Personenbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Kontrollgerät, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrpersonal, Fahrtenschreiberkartenregister, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de