Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

    Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

    Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen dürfen seit dem 01.05.2006 nur noch zugelassen werden, wenn sie mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf und löst damit bei Neufahrzeugen das bisherige analoge Kontrollgerät mit der Tachoscheibe ab. Zur Inbetriebnahme und Bedienung des digitalen Kontrollgerätes benötigt das Fahrpersonal eine scheckkartengroße Fahrerkarte. Die Fahrerkarte kann im Bürgerbüro der Gemeinde Hille beantragt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Online-Dienst

    Führerschein: Fahrerkarte

    ID: L100002_121955752

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • Nachweis einer Diebstahlsanzeige
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Personalausweis / Reisepass EU-Kartenführerschein der Klasse B, C oder D oder Führerschein aus einem anderen Land der europäischen Union beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerkarte ist neben der örtlichen Zuständigkeit, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller Inhaber/in einer gültigen EU-Fahrerlaubnis ist und ihren bzw. seinen Wohnsitz seit mindestens 185 Tagen in Deutschland hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG) Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Transport, Führerschein, FKR, Fahrerdokumente, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Personenbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Kontrollgerät, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrpersonal, Fahrtenschreiberkartenregister, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de