Fahrerkarte Ersatz wegen Diebstahl

    Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und Ihre Fahrerkarte wurde gestohlen? Dann müssen Sie eine Ersatzkarte beantragen. 

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung.

    Wenn Ihnen als Fahrerin oder Fahrer von Lkws oder Bussen Ihre Fahrerkarte gestohlen wurde, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Die Ersatz-Fahrerkarte ist bis zum gleichen Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte - wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. 

    Ab dem Zeitpunkt des Verlustes Ihrer Fahrerkarte dürfen Sie für maximal 15 Tage ohne gültige Fahrerkarte weiterfahren.  

    Solange Sie nicht im Besitz Ihrer Fahrerkarte sind, müssen Sie die Lenk- und Ruhezeiten manuell erfassen. Darüber müssen Sie Ausdrucke aus dem digitalen Fahrtenschreiber anfertigen und diese mitführen. 

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. 

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie innerhalb von sieben Kalendertagen bei der zuständigen Führerscheinstelle eine neue Fahrerkarte beantragen. Dies können Sie persönlich bei unseren Führerscheinstellen in Wesel und Moers oder über unser Online-Portal vornehmen. Die neue Fahrerkarte wird für die bereits bestehende Gültigkeitsdauer ausgestellt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte wegen Diebstahl ersetzen

    ID: L100002_123907622

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Nordrhein-Westfalen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 02841 202-1487

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz-Fahrerkarte 
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
    • Nachweis einer Diebstahlsanzeige
    • die ausstellende Behörde kann darüber hinaus verlangen, dass der Inhaber der Fahrerkarte eine eidesstattliche Versicherung abgibt, dass und aus welchen Gründen er die Fahrerkarte nicht zurückgeben kann

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerkarte - Diebstahl oder Verlust

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (Eine Ersatzkarte müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach einem Diebstahl beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    8 Werktage (Nach Antragstellung und Prüfung stellt die zuständige Behörde Ihre Karte innerhalb von 8 Arbeitstagen aus.)

    Kosten

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    (inkl. Zustellung durch das Kraftfahrt-Bundesamt): 44,00€ für die eidesstattliche Versicherung (nur bei Verlust): 30,70€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Gewerblicher Transport, Führerschein, FKR, Fahrerdokumente, Güterbeförderung, Fahrtenschreiberaufzeichnungen, Personenbeförderung, Güterverkehr, Antrag Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Kontrollgerät, Kraftfahrer, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrpersonal, Fahrtenschreiberkartenregister, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de