Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 2135/98 ist seit dem 01.05.2006 der Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes in allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Bussen mit mehr als neun Sitzplätzen zwingend vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen (z. B. bei Sprintern) ist die Fahrerkarte erforderlich, sobald das Fahrzeug ein Steckmodul enthält. Aufgabe des Gerätes ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Die Bedienung erfolgt über vier unterschiedliche Kontrollgerätekarten. Das digitale Kontrollgerät ersetzt in Neufahrzeugen den Fahrtenschreiber. Es gibt folgende Kartenarten: Fahrerkarte: ersetzt die bisherigen Schaublätter/Tachoscheiben und zeichnet alle Fahrdaten wie z. B. Lenk- und Ruhezeiten auf Unternehmerkarte: dient unter anderem zur Sicherung der Fahrerdaten durch den Unternehmer Werkstattkarte: dient der Einstellung und Kalibrierung der Geräte Kontrollkarte: dient den Kontrollbehörden zum Abrufen der gespeicherten Daten

    Online-Dienst

    Fahrerkarte beantragen

    ID: L100002_122697143

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    EU-Kartenführerschein mit einer der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE Personalausweis oder Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) bei einem Antrag auf Ersatzausstellung aufgrund von Beschädigung oder Änderung von Angaben und bei einem Antrag auf Erneuerung: oben genannte Unterlagen und zusätzlich die alte Fahrerkarte bei einem Antrag auf Ersatzausstellung auf Grund von Diebstahl: Nachweis über die Diebstahlsanzeige

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnsitz in Bielefeld EU-Kartenführerschein der Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönliche Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde mit Termin

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    5 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    8-10 Werktage bei Vorlage aller Papiere.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unternehmens- und Werkstattkarten gibt es bei der Bezirksregierung Münster Außenstelle Coesfeld @nton-Service-Center Tel. 0211 8371920 digiko@brms.nrw.de oder online www.bezreg-muenster.de (Über den Suchbegriff "Werkstattkarte" kann der Onlinedienst zwecks Beantragung, Erneuerung oder Ersatz gefunden werden.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    FKR, Güterbeförderung, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrpersonal, Führerschein, Kontrollgerät, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Fahrtenschreiber, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English