Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, müssen seit dem 05.08.2004 mit einem digitalen Kontrollgerät (EG-Kontrollgerät) ausgestattet sein. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte. Sie können den Antrag persönlich durch einen Besuch bei unserem Führerscheinservice in Wesel und Moers stellen. Hierzu ist eine Terminbuchung zwingend erforderlich. Sie können die Beantragung aber auch selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch bei unserem Führerscheinservice vornehmen. Soll ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstetes Fahrzeug mit maximal 7,5 t Gesamtgewicht zu rein privaten Zwecken (z. B. Umzug) verwendet werden, muss das EG-Kontrollgerät nicht bedient werden. Eine Fahrerkarte ist dann nicht erforderlich. Diese und weitere Ausnahmetatbestände finden Sie auch unter Nr. 2 des im Downloadbereich angebotenen Leitfaden zur Fahrpersonalverordnung.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    ID: L100002_123907646

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Nordrhein-Westfalen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Fax: 02841 202-1487

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerkarte - Erteilung

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    bei Selbstabholung der Fahrerkarte: 41,00€ für die direkte Zustellung durch die Bundesdruckerei (nur möglich, wenn Sie bereits über EU-Kartenführerschein verfügen): 44,00€ zuzüglich bei Verlust der bisherigen Karte: 30,70€ Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: ggf. Gebühren für den Umtausch des bisherigen Führerscheines

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    FKR, Güterbeförderung, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrpersonal, Führerschein, Kontrollgerät, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Fahrtenschreiber, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English