Fahrerkarte Erteilung

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrerin oder Fahrer eines Lkws oder Busses und benötigen erstmalig eine Fahrerkarte? Dann müssen Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
    • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

    Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

    Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

    Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

    Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

    Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen muss mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Wenn Sie ein solches Fahrzeug führen, benötigen Sie zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten eine sogenannte Fahrerkarte, die auch Ihre Personendaten enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben. Eine Antragstellung erfolgt bei Erstausstellung, Verlängerung, Synchronisation oder Änderung einer Fahrerkarte über die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Bei Verlust/Diebstahl oder Mangel/Defekt stellen Sie den Antrag bitte in den Zulassungsstellen des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern (Mo. - Fr. 08.00 - 18.00 Uhr). Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Fahrerkarte in Verbindung mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen, wird erst die Verlängerung der Fahrerlaubnis bearbeitet und im Anschluss die Fahrerkarte bestellt. Läuft die Fahrerkarte zeitnah ab und soll diese vorab bestellt werden, vermerken Sie dies bitte auf dem Antrag.

    Online-Dienst

    Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen

    ID: L100002_121768618

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
    • Identitätsnachweis
    • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
      • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
    • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
    • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
    • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag, Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Kopie des Führerscheins

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer der folgenden Klassen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
    • Ihre gültige Fahrerlaubnis muss einer der vorgenannten Klassen entsprechen, wenn diese in einem EWR-Vertragsstaat erteilt wurde. 

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antragsberechtigt ist, wer seinen Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und einen gültigen deutschen Kartenführerschein bzw. eine entsprechend gültige Fahrerlaubnis eines Mitgliedsstaates der EU/EWR hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerkarte: 41,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungFahrerkarte Direktversand: 46,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen. Wenn Sie außerhalb der EU wohnen und im Kreis Kleve arbeiten, benötigen Sie auch einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    FKR, Güterbeförderung, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrpersonal, Führerschein, Kontrollgerät, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrer, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerlaubnis, Güterverkehr, Fahrtenschreiber, Fahrerdokumente, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Gewerblicher Transport, Aufzeichnungspflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English