Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung für das Führen eines Taxis, eines Mietwagens, eines Krankenwagens oder ähnlichem läuft ab. Was ist zu tun?

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    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

    ID: L100002_121799637

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    zuständige Stelle

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Kundenzentrum Nippes

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    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-95298

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

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    Kundenzentrum Chorweiler

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    Pariser Platz 1 (1. Etag

    50765 Köln

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    Kundenzentrum Rodenkirchen

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    Mannesmannstraße 10

    50996 Köln

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    Kundenzentrum Mülheim

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    Wiener Platz 2a

    51065 Köln

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    Kundenzentrum Kalk

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    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

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    Kundenzentrum Ehrenfeld

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    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

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    Fax: 0221 / 221-94219

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    E-Mail: kundenzentrum-ehrenfeld@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Porz

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    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-97437

    E-Mail: kundenzentrum-porz@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Innenstadt

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    Laurenzplatz 1-3

    50667 Köln

    Erdgeschoss und 4. Etage

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    Kundenzentrum Innenstadt I (Laurenzplatz 1-3, Erdgeschoss): Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Kundenzentrum Innenstadt II (Laurenzplatz 1-3, 4. Etage): nur nach vorheriger Terminvereinbarung

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    Fax: 0221 / 221-91484

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    E-Mail: kundenzentrum-innenstadt@stadt-koeln.de

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    Kundenzentrum Lindenthal

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    Aachener Straße 220

    50931 Köln

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    Montag, 7:30 bis 15 Uhr ohne Terminvereinbarung Dienstag, 9:30 bis 18 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Mittwoch, 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung Donnerstag, 7:30 bis 16 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung Freitag, 7:30 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-0

    Fax: 0221 / 221-93212

    E-Mail: kundenzentrum-lindenthal@stadt-koeln.de

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    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder ReisepassAllgemeiner Führerschein und Führerschein zur FahrgastbeförderungÄrztliche oder augenärztliche Untersuchung des SehvermögensZum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärzliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem VordruckSie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche EignungsbescheiniFührungszeugnisDas Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.Auszugs aus dem FahreignungsregisterDer Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.Nationalpass mit AufenthaltsgenehmigungFür Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung des Führerscheines beträgt 51 Euro.Sie können die Gebühr bar oder mit der EC-Karte mit PIN-Nummer bezahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrgastbeförderung, Fahrerlaubnis, Fahrgast, Fahrgastbeförderungsschein, Verlängerung, FzF

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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