Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung

    Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Wenn Sie Fahrgäste entgeltlich befördern, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).

    Beschreibung

    Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das gilt auch, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.

    Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) ist nicht erforderlich für

    1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes (NATO),
    2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
    3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste.

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 besitzen, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi, einen Mietwagen fahren oder für den gebündelten Bedarfsverkehr.

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die gewerbliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen dieses Fahrzeuges durch einen EU-Kartenführerschein nachweisen und zudem eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist vorgeschrieben, wenn in Taxen, Mietwagen oder in einem Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen Fahrgäste befördert werden. Anträge auf auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung werden in den Bürgerbüros entgegengenommen. Der Antrag wird von einem der Bürgerbüros geprüft und an den Rheinisch-Bergischen Kreis weitergeleitet, dort erfolgt auch die Bearbeitung.

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    ID: L100002_122670771

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    Ansprechpartner

    FB 3 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    51465 Bergisch Gladbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
    • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
    • EU-/EWR-Führerschein
    • Sehtest
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

    Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

    • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

    Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder ReisepassEU-KartenführerscheinLeistungspsychologisches Gutachten (nur bei Neubeantragung oder bei Verlängerung für Personen über 60 Jahre)ggf. Bescheinigung über Ortskenntnisprüfungärztliches Gutachtenaugenärztliches GutachtenFührungszeugnis (muss bei Abgabe der Unterlagen im Bürgerbüro beantragt werden)

    Voraussetzungen

    • für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
    • Mindestalter: 21 Jahre;
      bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • geistige und körperliche Eignung
    • ausreichendes Sehvermögen
    • Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder 2-jähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre
    • falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • falls die FzF für Taxen oder Mietwagen oder für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll: Bestehen einer Fachkundeprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise für Bergisch Gladbach: Inhalte der zuständigen Stelle

    Beim Bürgerbüro werden bei vorhandenem EU-Kartenführerschein Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,10 Euro erhoben.Ohne vorhandenen EU-Kartenführerschein fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 30,40 Euro an (inkl. Umtausch des vorhandenen Führerscheins in einen EU-Führerschein).Beim Rheinisch-Bergischen Kreis werden ggfls. auch Verwaltungsgebühren fällig, hierzu informieren Sie sich bitte bei der Fahrerlaubnisbehörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für Mietwagen, Taxiführerschein, Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre, Führerschein zur Fahrgastbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de