Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Um diesen Verlust zu melden, müssen Sie persönlich zur Führerscheinstelle kommen.Durch die Fahrerlaubnisbehörde wird eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt, mit der Sie berechtigt sind, weiterhin Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet. Außerdem berechtigt diese nicht zum Fahren im Ausland. Bitte beantragen Sie zu diesem Zweck einen internationalen Führerschein (siehe: Internationaler Führerschein).Wird der Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung seine Gültigkeit.Ihr neuer Kartenführerschein wird Ihnen nach der Fertigung durch die Bundesdruckerei per Post zugestellt.

    Online-Dienst

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    ID: L100002_123928340

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Allgemeine)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-26555

    Fax: +49 231 50-26555

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 5 StVG i. V. mit §§ 4 und 25 Fahrerlaubnisverordnung

    Fristen

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    4 Wochen (Der neue Führerschein muss bei der Bundesdruckerei bestellt werden.)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    bis zu 168,10 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein unleserlich, Ersatzführerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, Fahrerlaubnis, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerscheinstelle, Führerschein verloren, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de