Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl

    ID: L100002_121945612

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30000

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis/Reisepass ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Zusatzerklärung zum Antrag Verlust bzw. Diebstahl Zusatzerklärung für Klasse T (nur wenn es sich bei dem in Verlust geratenen Führerschein um den alten grauen/rosa oder um einen DDR-Führerschein handelt.)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins) § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein unleserlich, Ersatzführerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, Fahrerlaubnis, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerscheinstelle, Führerschein verloren, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de