Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben Ihren Führerschein verloren oder Ihr Führerschein ist gestohlen worden? Zur Ausstellung eines Ersatzführerscheines ist es erforderlich, dass Sie unverzüglich beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung einen Termin vereinbaren

    Online-Dienst

    Ersatzführerschein

    ID: L100002_128560563

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger-Service-Center

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3690

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass sowie ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 25 Fahrerlaubnisverordnung - FeV

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausstellung eines Ersatz-Führerscheines ist auch erforderlich, wenn Ihr Führerschein unleserlich geworden ist, wenn Auflagen zu ändern sind oder wenn Sie z.B. einen Namenswechsel eintragen lassen möchten. Wir bieten Ihnen den sogenannten Direktversand an. Das heißt, der Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Ein weiterer Besuch bei der Behörde ist dann nicht mehr notwendig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein unleserlich, Ersatzführerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, Fahrerlaubnis, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerscheinstelle, Führerschein verloren, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de