Führerschein Ausstellung Ersatzausfertigung

    Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemeint ist hier ausschließlich der Verlust oder der Diebstahl des Führerscheindokumentes. Hier drunter fällt NICHT die Neuausstellung eines Führerscheines nach einem Entzug der Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder einer Behörde.

    Online-Dienst

    Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl

    ID: L100002_122924892

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerServiceStelle Gildehof

    Beschreibung

    Die BürgerServiceStelle bietet Ihnen Dienstleistungen aus dem Bereich der Bürgerämter, der KFZ-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde unter einem Dach an. Die Standorte sind: BürgerServiceStelle GildehofHollestraße 345127 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de BürgerServiceStelle BorbeckRudolf-Heinrich-Straße 145355 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerServiceStelle Borbeck

    Beschreibung

    Die BürgerServiceStelle bietet Ihnen Dienstleistungen aus dem Bereich der Bürgerämter, der KFZ-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde unter einem Dach an. Die Standorte sind: BürgerServiceStelle GildehofHollestraße 345127 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de BürgerServiceStelle BorbeckRudolf-Heinrich-Straße 145355 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass bzw. vorläufiger Personalausweis 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung. Nachweis über die Erstattung einer Diebstahlsanzeige oder Verlustanzeige der Polizei oder Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung über den Verlust des Führerscheindokumentes. wenn der in Verlust geratene Führerschein nicht in Essen ausgestellt wurde, ist ein Dateiauszug (Karteikartenabschrift) der zuletzt ausstellenden Behörde erforderlich (dies ist nicht erforderlich, wenn bereits ein Kartenführerschein ausgestellt war)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen. Eine im Ausland ausgestellte Diebstahlsanzeige muss ins Deutsche übersetzt sein oder bei der Polizei in Deutschland erneut zur Anzeige gebracht und bestätigt werden. Eine Diebstahlsanzeige ist nur möglich, wenn der Sachverhalt darauf schließen lässt, dass der Führerschein gestohlen wurde und nicht nur in Verlust geraten ist. Für die Zeit bis zur Aushändigung des Kartenführerscheines kann eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden, die anstelle des Führerscheines mitzuführen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 26.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    verloren, Fahrerlaubnis Unbrauchbarkeit, Führerschein unleserlich, Ersatzführerschein, Führerschein Unbrauchbarkeit, Fahrerlaubnisbehörde, Verlust, Fahrerlaubnis, Diebstahl Führerschein, Fahrerlaubnis Tausch, Verloren, Führerschein gestohlen, Diebstahl, Unleserlichkeit, Ersatz, Führerschein Tausch, neuer Führerschein, Führerscheinstelle, Führerschein verloren, Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de