Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten oder müssen Ihren bisherigen Führerschein (rosa, grau oder bereits im Scheckkartenformat) durch den neuen EU-Führerschein ersetzen lassen? Sie benötigen einen neuen Führerschein, weil sich Ihr Name geändert hat oder ihr alter beschädigt ist? Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Lage gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice einen neuen Führerschein beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie ein Ersatzbescheinigung, diese Bescheinigung ist jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.Zusätzliche Information:Bei Verlust des Führerschein kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.

    Online-Dienst

    Führerschein | Umtausch in EU-Führerschein

    ID: L100002_123258700

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Lippe

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 62-0

    E-Mail: info@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Wir kümmern uns um alle Themen im Zusammenhang mit Führerschein und Fahrerlaubnis sowie um Genehmigungen für den Betrieb von Taxen, Mietwagen oder sogenanntem Zubringerverkehr mit dem PKW.Auch Fahrschul- und Fahrlehrererlaubnisse werden von uns erteilt. Weitere Details können Sie der jeweiligen Dienstleistung entnehmen.***Umstellung auf bargeldlose Zahlung zum 1. Oktober 2024Das Straßenverkehrsamt hat zum 1. Oktober 2024 auf Kartenzahlung umgestellt. In den Zulassungsstellen in Detmold, Bad Salzuflen und Barntrup sowie der Führerscheinstelle in Detmold sind Zahlungen grundsätzlich per EC-, Debit- oder Kreditkarte möglich. Bargeld wird in der Regel nicht mehr angenommen. An allen Arbeitsplätzen können Kartenzahlungen schnell und einfach abgewickelt werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie:Das Kreishaus und die Außenstellen der Kreisverwaltung Lippe sind über Weihnachten und Neujahr von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Mittwoch, 1. Januar, geschlossen.Die Außenstellen des Straßenverkehrsamts des Kreises Lippe in Bad Salzuflen und Barntrup sind jeweils am Montag, 23. und 30. Dezember, geöffnet.Die Zulassungsstelle sowie die Führerscheinstelle im Kreishaus in Detmold bleiben aus organisatorischen Gründen geschlossen.Eine vorherige Terminvereinbarung ist in den meisten Fällen erforderlich: Zur Terminvereinbarung www.kreis-lippe.deFür Fragen stehen die Mitarbeitenden unter +49 531 62-1800 zur Verfügung.** Terminvereinbarung erforderlich - zur online-Terminvereinbarung******Telefonisch erreichbar: 05231 62-1234Montag 9:00 - 12:30 UhrDienstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 UhrMittwoch 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 UhrDonnerstag 9:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 17:00 UhrFreitag 9:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-1234

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisherige Fahrerlaubnis biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm) Personalausweis oder Reisepass eventuell Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert werden. Bei Verlängerung der Klasse C (früher Klasse 2): ärztliches und augenärztliches Gutachten

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Umtauschfristen für Papierführerscheine (grau oder rosa)nach Geburtsjahr vor 1953 Umtausch bis 19.01.2033 1953 - 1958 Umtausch bis 19.01.2022 1959 - 1964 Umtausch bis 19.01.2023 1965 - 1970 Umtausch bis 19.01.2024 1971 - 1998 Umtausch bis 19.01.2025 Umtauschfristen für Kartenführerscheinenach Ausstellungsdatum (Angabe auf der Vorderseite -> Nr. 4a) 1999 - 2001 Umtausch bis 19.01.2026 2002 - 2004 Umtausch bis 19.01.2027 2005 - 2007 Umtausch bis 19.01.2028 Jahr 2008 Umtausch bis 19.01.2029 Jahr 2009 Umtausch bis 19.01.2030 Jahr 2010 Umtausch bis 19.01.2031 Jahr 2011 Umtausch bis 19.01.2032 Jahr 2012 Umtausch bis 19.01.2033 Wir empfehlen einen früheren Umtausch - vor allem bei den "ganz alten" Dokumenten, also den grauen und rosa Führerscheinen. Besonders wenn Sie ins Ausland reisen oder einen Mietwagen buchen wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 4 - 6 Wochen. Vor und während der Ferienzeit können sich Verzögerungen ergeben.

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Achtung Bus- und Taxifahrer!Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z.B. anerkannt: Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Bescheinigung der Landwirtschaftskammer Arbeitgeberbescheinigung Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.Wichtige Daten - die KarteikartenabschriftFalls der Führerschein den Sie umtauschen möchten nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an den Kreis Lippe senden lassen. Die Fax-Nr. hierzu lautet 05231/62-184. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Ausstellung, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Ablauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de