Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der nach den Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG zwingend vorgeschriebene Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 wird dadurch entzerrt, dass für einzelne Geburts- bzw. Ausstellungsjahre ein zeitlicher Stufenplan eingeführt wird. Betroffen von dem Umtausch sind die alten deutschen Führerscheine (grau oder rosa), die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind und Führerscheine, die in der Zeit vom 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden und unter "4b" kein Ablaufdatum eingetragen haben. Die Papierführerscheine sind als Erstes vom Umtausch betroffen. Hier richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss vor 1953 19.01.2033 1953 bis 1958 19.01.2022 1959 bis 1964 19.01.2023 1965 bis 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 Bei Kartenführerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum der Karte: Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 19.01.2026 2002 bis 2004 19.01.2027 2005 bis 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des EU-Kartenführerscheins. Eine Verlängerung ist nicht möglich, es muss ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt werden. Die Befristung bezieht sich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis!

    Online-Dienst

    Führerschein in EU-Kartenführerschein umtauschen

    ID: L100002_122693139

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Heepen

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum

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    Nazarethweg 7

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Brake

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    Wefelshof 9

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    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

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    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen

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    Detmolder Straße 617

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Senne

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    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung SüdFiliale Senne

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    Windelsbleicher Str. 242

    33659 Bielefeld

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    Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck

    Beschreibung

    BürgeramtGeschäftsbereich BürgerberatungAbteilung NordFiliale Jöllenbeck

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    Amtsstraße 13

    33739 Bielefeld

    Bezirksamt Jöllenbeck

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Reisepass aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) alter Führerschein Bei Eintragung der Klasse T (nur einmalig möglich beim Umtausch von Papier in Karte): Beschäftigungsnachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 6 Abs. 5 FeV

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnsitz in Bielefeld gültiger Führerschein vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Umtausch kann online oder persönlich mit Termin in der Fahrerlaubnisbehörde oder in einer der Bürgerberatungen beantragt werden. Wird der Führerschein online beantragt, ist dieser mit Termin in der angegebenen Stelle abzuholen. Bei persönlicher Beantragung wird der Führerschein direkt an die Meldeanschrift geschickt. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. Eine Eintragung der Führerscheinklassen C / CE / CE79 erfolgt nach Vollendung des 50. Lebensjahres nicht automatisch und ist online nicht möglich. Sofern eine entsprechende Eintragung erfolgen soll, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde. Wählen Sie dazu in der Rubrik "Güter- und Personenverkehr (LKW- und Busführerscheine; P-Schein)" das Anliegen "Verlängerung Fahrerlaubnis" aus.

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert ca. 4-8 Wochen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Ausstellung, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Ablauf

    Sprachversion

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de