Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle
Führerschein (Erstausstellung) Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter. Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt: 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Begleitetes Fahren ab 17 Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab). Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich. Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden. Führerschein (Erweiterung) Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich. Unterlagen: Personalausweis oder Pass aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Name und Anschrift der Fahrschule Zusätzliche Unterlagen Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung Führerschein (EU) Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Unterlagen: Peronalausweis oder Pass Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Führerscheinumtasch Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis. Internationaler Führerschein Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre. Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) EU-KartenführerscheinInhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis