Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden.Die konkreten Umtauschfristen sind wie folgt geregelt:Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (graue und rosa Führerscheine):Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers/der Fahrerlaubnisinhaberin./.Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss: Vor 195319. Januar 20331953 bis 195819. Januar 2022 (verlängert bis zum 19.07.2022)1959 bis 196419. Januar 20231965 bis 197019. Januar 20241971 oder später19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine): *Ausstellungsjahr./.Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss1999 bis 200119. Januar 20262002 bis 200419. Januar 20272005 bis 200719. Januar 2028200819. Januar 2029200919. Januar 2030201019. Januar 2031201119. Januar 20322012 bis 18.1.201319. Januar 2033*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.Aufgrund einer übermäßigen Anzahl von Anträgen auf Umtausch des Führerscheins, ist derzeit mit längeren Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen zu rechnen.Um ein erhöhtes Kundenaufkommen zu vermeiden, nutzen Sie bitte vorrangig die Möglichkeit, den Antrag postalisch einzureichen.Damit eine zeitnahe Antragsbearbeitung ermöglicht werden kann, bitten wir Sie, von einem vorzeitigen Umtausch des Führerscheins -außerhalb der gesetzlich geregelten Stichtage- abzusehen.Den entsprechenden Antrag nebst Anlage (Vorlage zur Herstellung eines Führerscheins) können Sie unter Downloads abrufen.Dem Antrag ist in jedem Fall eine Kopie des Führerscheins und des Ausweisdokumentes sowie ein biometrisches Lichtbild beizufügen.Sollte ein Zusatz zum Führerschein (z. B. ein Internationaler Führerschein, Personenbeförderungsschein oder eine Fahrerkarte) beantragt werden, so ist ein Antrag auf Umtausch gegen den Kartenführerschein zwingend zeitgleich erforderlich.

    Online-Dienst

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    ID: L100002_123907629

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    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein - Umtausch gegen neuen EU-Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    im Regelfall: 25,30€ bei gleichzeitiger Verlängerung einer LKW-Fahrberechtigung (43,90€, wenn die Gültigkeitsfrist bereits abgelaufen ist): 41,20€ zusätzlich, wenn eine Expressbestellung (Dauer 3 - 4 Tage) gewünscht ist: 17,20€ zusätzlich, wenn die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung von der Mitführpflicht des Führerscheins gewünscht wird: 5,10€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Ausstellung, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Ablauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de