Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen.

    Beschreibung

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

    Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

    Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Hinweise für Bedburg-Hau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr ist eine Fahrerlaubnis in Form eines Führerscheins erforderlich. Je nachdem wie alt Sie sind und welches Fahrzeug Sie bewegen wollen, gibt es unterschiedliche Arten von Führerscheinen. Anträge für alle Arten von Führerscheinen müssen beim Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau gestellt werden.Die entsprechenden Antragsvordrucke und weitere Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve oder im Einwohnermeldeamt. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen vor Beantragung des Führerscheins eine Kontaktaufnahme mit dem Einwohnermeldeamt.Da je nach Art des zu beantragenden Führerscheines unterschiedliche Unterlagen eingereicht und Gebühren anfallen, empfiehlt sich die persönliche Vorsprache oder eine teletonische Kontaktaufnahme im Einwohnermeldeamt.Pflichtumtausch FührerscheinAlle EU-Staaten haben sich darauf verständigt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Wenn Ihr Führerschein also vor diesem Datum ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht, diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.Als erstes läuft die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ab: Führerscheininhaber dieser Altersgruppe müssen ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Bis 2033 folgen dann sukzessive alle weiteren Jahrgänge. Welche Frist für Sie gilt, können Sie dem Informationsflyer des Kreises Kleve (am Ende der Seite unter Downloads) oder dem Internetangebot der Kreisverwaltung entnehmen.AntragstellungUm die Antragstellung zu vereinfachen, hat der Kreis Kleve ein Onlineformular bereitgestellt. So können Sie Antrag für den Führerschein-Pflichtumtausch am Bildschirm ausfüllen, die Gebühr direkt elektronisch (per PayPal, Kreditkarte oder giropay) bezahlen, danach den Antrag ausdrucken, Foto aufkleben, unterschreiben und postalisch übersenden. Ein Besuch beim Kreis Kleve oder im Meldeamt der Gemeinde Bedburg-Hau ist dann nicht mehr erforderlich. >>> Hier gelangen Sie direkt zum Onlineantrag >>>.Wer mit Online-Antrag nicht zurecht kommt, kann den Antrag auch über das Einwohnermeldeamt stellen.

    Online-Dienst

    Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen

    ID: L100002_121708802

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Bedburg-Hau wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Führerschein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland.
    • Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Hinweise für Bedburg-Hau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

    Hinweise für Bedburg-Hau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 30.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Ausstellung, Führerscheindokument, neuer Führerschein, Beantragung neuer Führerschein, Gültigkeit, ungültig, Befristet, Führerschein abgelaufen, Fahrerlaubnis, Ablauf

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de