Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Angelegenheiten rund um den Führerschein ist grundsätzlich das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig. Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU- Führerschein umgetauscht werden. Sie können beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises jetzt den Führerscheinumtausch online beantragen. Den Link finden Sie unter Onlinedienstleistungen.Für die Durchführung dieser Onlinedienstleistung benötigen Sie keine Anmeldung. Alternativ können Sie diese Serviceleistung aber auch persönlich mit vorheriger Terminbuchung im Bürgerservice der Stadt Hennef beantragen. Ihr Antrag wird dann zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet. Voraussetzung: Sie müssen den Hauptwohnsitz in Hennef haben.Den Link zur Terminbuchung finden Sie unten auf der Seite. Bitte beachten Sie, dass wir keine Anträge zur LKW-Verlängerung (C1, C1E, CCE) , B196 sowie B96 annehmen dürfen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Rhein-Sieg-Kreis.

    Online-Dienst

    Führerschein: Umtausch in Karten-Führerschein (EU-Führerschein)

    ID: L100002_123034357

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Pass Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - Hinweis: Das Lichtbild hierfür kann nicht im SB Terminal im Rathaus gemacht werden Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Fristen zum Umtausch gilt folgendes: Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend: vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025 Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins: 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033 Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de