Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein im Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt. Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine. In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen, beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen. Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus Ihrem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an. Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahre ausgestellt.

    Online-Dienst

    Rhein-Sieg-Kreis: Führerschein-Umtausch

    ID: L100002_121898871

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rhein-Sieg-Kreis

    Beschreibung

    Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises mit Sitz in Siegburg.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Wilhelm-Platz 1

    53721 Siegburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 130

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Notwendige Dokumente: gültiger Personalausweis oder Reisepass bisheriger Führerschein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Genauere Beschreibungen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen des Rhein-Sieg-Kreises vor dem Start in den Online-Antrag (siehe Internetadressen).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 4 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) § 24a Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §§ 59 - 64 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 8e Fahrerlaubnisverordnung (FeV) §§ 48 - 63 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sobald Ihr neuer Führerschein vorliegt, werden Sie vom Rhein-Sieg-Kreis benachrichtigt, damit Sie den Austausch der Führerscheine vor Ort vornehmen können. Der Austausch kann zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamts ohne vorherige Terminvereinbarung stattfinden. Weitere Einzelheiten zum Austausch werden Ihnen im Benachrichtungsschreiben mitgeteilt.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alfter: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sollte der Führerschein nicht im Rhein-Sieg-Kreis ausgestellt worden sein, so haben Sie die Möglichkeit - zur Verkürzung der Bearbeitungszeit - die ausstellende Führerscheinstelle zu ersuchen, eine Karteikartenabschrift direkt auf dem Behördenweg zur Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises zu senden. Bitte beachten Sie, dass mit Inkrafttreten der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die frühere Fahrerlaubnis-Klasse 2 bis zum 50.Lebensjahr befristet wurde, so dass die neuen Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE nur noch bis zu diesem Zeitpunkt gültig waren. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Fahrerlaubnis dann für jeweils 5 Jahre verlängert werden. Sollte also aktuell ein Führerschein umgetauscht werden, aus dem sich die alte Klasse 2 ergibt, bedeutet das bei den Antragsstellerinnen und Antragsstellern, die das 50. Lebensjahr bereits vollendet haben, dass diese Klasse nun abgelaufen ist. Die Fahrerlaubnis-Klassen C + CE können jedoch erneut erteilt werden. Allerdings kann die Fahrerlaubnis-Behörde eine theoretische und praktische Prüfung anordnen, wenn sie Bedenken an der Befähigung der Bewerberin oder des Bewerbers hat. Dies ist in der Regel zum Beispiel dann der Fall, wenn die alte Klasse 2 bereits länger als 7 Jahre abgelaufen ist. Soll Ihre Fahrerlaubnis nicht nur umgetauscht, sondern gleichzeitig auch um fünf Jahre verlängert werden, benötigen Sie folgende Unterlagen: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als ein Jahr sein Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung, diese darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwei Jahre sein Den Umtauschantrag müssen Sie persönlich beim Bürger- oder Einwohnemeldeamt abgeben. Ausnahme: Wenn Sie Inhaberin/ Inhaber einer alten Klasse 2 sind und Ihr 50. Lebensjahr vollendet haben oder Inhaberin/ Inhaber einer alten Klasse 3 sind und die Erteilung der Klasse CE beschränkt auf 79 beantragen, müssen Sie den Umtauschantrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de