Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros der folgenden Kommunen beantragen, sofern Sie dort gemeldet sind: Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth EU-Richtlinie: bis zum 19. Januar 2033 müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Bitte beachten Sie die unten stehenden Fristen! Führerschein Ausstellung EU Auf Antrag wird dem Inhaber einer bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilten Fahrerlaubnis ein Kartenführerschein mit der in der EU (Europäischen Union) üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt. Bei Änderungen der Angaben im Führerschein z.B. Name, Eintrag von Auflagen oder Verlängerung der bis zum 50. Lebensjahr befristeten Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 2 (neue Klasse C, CE) muss ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden

    Online-Dienst

    Führerschein Umtausch/Ausstellung EU

    ID: L100002_122533366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Beschreibung

    Weiterführende Information zum Amt finden Sie hier: Oberbergischer Kreis: Amt 36 - Straßenverkehrsamt (obk.de)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass Bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein ein aktuelles biometrisches Passfoto Ggf. eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde - sofern der Führerschein nicht im Oberbergischen Kreis erworben wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Umtausch vom Führerschein: Fristen für Papierführerscheine Haben Sie noch einen grauen oder rosa Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum: Geburtsjahr Umtauschfrist gilt bis vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 ab 1971 19.01.2025 Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab: Ausstellungsjahr Umtauschfrist gilt bis 1999 - 2001 19.01.2026 2002 - 2004 19.01.2027 2005 - 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 - 18.01.2013 19.01.2033

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de