Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alle vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau oder rosa, müssen bis spätestens 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zetilich nach Geburtsjahren geregelt, so dass je nach Geburtsjahr eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht. Alle Geburtsjahre von 1953 bis 1970 müssen bis zum 19.01.2024 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Für die Geburtsjahre 1971 oder jünger gilt das Datum bis zum 19.01.2025. Die restlichen Geburtsjahre vor 1953 müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben. Es besteht die Möglichkeit, den Papierführerschein über unser Modul Fahrerlaubnisantrag Online online zu beantragen. Siehe nachfolgenden Link. Darüberhinaus kann uns der Antrag per Post zugesandt werden. Siehe unter der Rubrik Downloads. Gerne können Sie auch einen Termin vor Ort im Straßenverkehrsamt vereinbaren. Siehe Link Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren. Dienstags Sonderschalter nur für den Pflichtumtausch der grauen und rosa Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970)Ausschließlich für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 steht ab sofort bis auf Weiteres dienstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung.Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung.

    Online-Dienst

    Pflichtumtausch Papierführerschein

    ID: L100002_124772557

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verwaltung (Straßenverkehrsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültigen Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument aktuelles biometrisches Lichtbild bisherigen Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de