Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hinweise Momentan müssen die Geburtsjahrgänge 1971 oder später ihren Papierführerschein (grau/rosa) umtauschen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit für den Führerscheinumtausch - unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines! Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, muss diesen erst ab Januar 2026 umtauschen - abhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines. Eine genaue Übersicht über die Umtauschfristen finden Sie weiter unten. Umstellung aller Papierführerscheine (grau/rosa) in den neuen EU-Kartenführerschein Nach Vorgaben der EU sind bis zum Jahr 2033 europaweit einheitliche und fälschungssichere Führerscheine einzuführen. Allein in Deutschland sind derzeit drei verschiedene Arten von Führerscheinen im Umlauf: Graue Papierführerscheine, rosafarbene Papierführerscheine und Kartenführerscheine im Scheckkartenformat. Europaweit kommen weitere Führerscheine der einzelnen Mitgliedsstaaten hinzu. Um die Umstellung in der Praxis effektiv umzusetzen, wurde ein Stufenplan mit unterschiedlichen Umtauschfristen eingeführt. So soll der Prozess des Umtauschs strukturiert und Engpässe angesichts der Massen an umzutauschenden Dokumenten vermeiden werden. Der Stufenplan ist aufgeteilt in Geburtsjahrgänge bis 1953Wer vor 1953 geboren ist, hat bis zum 19.01.2033 Zeit für den Führerscheinumtausch - unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheines! Papierführerscheine (grau/rosa) Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1953 bis 1958 19.01.2022 1959 bis 1964 19.01.2023 1965 bis 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.01.2025 Kartenführerscheine ab 01.01.1999 bis 18.01.2013 ausgestellt Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 bis 2001 19.01.2026 2002 bis 2004 19.01.2027 2005 bis 2007 19.01.2028 2008 19.01.2029 2009 19.01.2030 2010 19.01.2031 2011 19.01.2032 2012 bis 18.01.2013 19.01.2033 Kartenführerscheine ab 19.01.2013 bis 2018 ausgestellt Ausstellungsjahr Umtauschjahr 19.01.2013 bis 31.12.2013 2028 2014 2029 2015 2030 2016 2031 2017 2032 2018 2033 Wer die Frist verstreichen lässt und weiter mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat - anders ist dies bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Im Ausland könnten Sie Probleme bekommen, wenn Sie nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit Ihrem alten Führerschein unterwegs sind.Die neuen EU-Kartenführerscheine sind nach den Vorgaben der sog. 3 EG-Führerscheinrichtlinie auf 15 Jahre befristet - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis.Besonderheiten bei der Umstellung der alten Klassen 2 und 3Bei der Umstellung der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis. Sie dürfen damit Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger bis 12 Tonnen führen.Ab dem Alter von 50 Jahren ist die Berechtigung für die Klassen C und CE auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Bitte beachten Sie, dass eine solche Verlängerung nicht per Umtausch möglich ist. Sie müssen hierfür einen Termin vor Ort buchen.Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, erhalten Sie bei der Umstellung Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Dafür benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Tätigkeit, z.B. durch einen Bescheid der Berufsgenossenschaft oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.Online-Antrag zum PflichtumtauschWenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, können Sie alternativ zur persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle den Pflichtumtausch schnell und unkompliziert online beantragen.Bitte beachten Sie:Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.Es empfiehlt sich der Online-Antrag.Sind neben dem bloßen Umtausch weitere Dienstleistungen erforderlich (z.B. Verlängerung Fahrerlaubnis C-/D-Klassen oder Eintragung einer Schlüsselzahl), ist eine persönliche Antragstellung mit Termin in der Führerscheinstelle erforderlich. Eine Online-Antragstellung kann in diesen Fällen leider nicht erfolgen.Aufgrund einer generell hohen Terminnachfrage, kann es zu Wartezeiten auf einen Termin kommen.

    Online-Dienst

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    ID: L100002_121729307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Reisepass Führerschein ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) Auszug aus der Führerscheindatei (sogenannte "Karteikartenabschrift"), wenn der letzte Führerschein nicht im Kreis Viersen ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: 30,40 €

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de