Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Über den folgenden Link gelangen Sie zum online-Antrag für den Umtausch der alten grauen oder rosa Führerscheine:hier zum online AntragAllgemeine Hinweise und Fristen:Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss bis 2033 umgetauscht werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Der neue Führerschein ist für 15 Jahre befristet. Zur Umsetzung wurde ein Stufenplan eingeführt. Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Der Umtausch staffelt sich wie folgt: Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (alte Führerscheine grau/rosa) Geburtsjahr des Führerscheininhabers Umtausch bis vor 1953 19. Januar 2033 1953-1958 19. Januar 2022 1959-1964 19. Januar 2023 1965-1970 19. Januar 2024 1971 oder später 19. Januar 2025 Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurdenBitte beachten: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.(Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum; Punkt 4a auf dem Dokument) Ausstellungsjahr des Führerscheins Umtausch bis 1999-2001 19. Januar 2026 2002-2004 19. Januar 2027 2005-2007 19. Januar 2028 2008 19. Januar 2029 2009 19. Januar 2030 2010 19. Januar 2031 2011 19. Januar 2032 2012-18. Januar 2013 19. Januar 2033

    Online-Dienst

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    ID: L100002_121862606

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass im Original Bisheriger deutscher Führerschein 1 aktuelles Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter Wird der Antrag in Vollmacht gestellt: Vollmacht Mustertafel (unter Links/Downloads) Wurde Ihr alter grauer oder rosa Führerschein nicht in Wuppertal ausgestellt und ist nicht eindeutig lesbar, so benötigen wir eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde. Viele Verwaltungen bieten mittlerweile für die Beantragung einer solchen Abschrift ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt an folgende E-Mail-fuehrerscheinstelle@stadt.wuppertal.de

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Antragsbearbeitung, welche bis zu 3 Wochen dauern kann, wird der Kartenführerschein in der Bundesdruckerei bestellt und innerhalb von 4 Wochen per Post an Ihre Meldeadresse zugestellt.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    EC-Karte mit PIN Kreditkarte ( außer American Express )

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um ein 125er Motorrad mit der alten FS-Klasse 3 fahren zu können, muss der Führerschein vor dem 01.04.80 ausgestellt sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de