Führerschein Ausstellung Umstellung einer Erlaubnis alten Rechts

    Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.

    Beschreibung

    Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

    Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.

    Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

    Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:

    • vor 1953 - 19.01.2033
    • 1953 bis 1958 - 19.07.2022
    • 1959 bis 1964 - 19.01.2023
    • 1965 bis 1970 - 19.01.2024
    • 1971 oder später - 19.012025

    Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:

    • 1999 bis 2001 - 19.01.2026
    • 2002 bis 2004 - 19.01.2027
    • 2005 bis 2007 - 19.01.2028
    • 2008 - 19.01.2029
    • 2009 - 19.01.2030
    • 2010 - 19.01.2031
    • 2011 - 19.01.2032
    • 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033

    Hinweise:

    • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
    • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
    • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

    Online-Dienste

    Führerscheinumtausch

    ID: L100002_122920827

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Pflichtumtausch von nicht befristeten Führerscheinen

    ID: L100002_122922897

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BürgerServiceStelle Gildehof

    Beschreibung

    Die BürgerServiceStelle bietet Ihnen Dienstleistungen aus dem Bereich der Bürgerämter, der KFZ-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde unter einem Dach an. Die Standorte sind: BürgerServiceStelle GildehofHollestraße 345127 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de BürgerServiceStelle BorbeckRudolf-Heinrich-Straße 145355 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    BürgerServiceStelle Borbeck

    Beschreibung

    Die BürgerServiceStelle bietet Ihnen Dienstleistungen aus dem Bereich der Bürgerämter, der KFZ-Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde unter einem Dach an. Die Standorte sind: BürgerServiceStelle GildehofHollestraße 345127 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de BürgerServiceStelle BorbeckRudolf-Heinrich-Straße 145355 EssenTel: +49 201 88-0Fax: +49 201 88-33205E-Mail: buergerservicestelle@essen.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

        Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
        aktuelles biometrisches Passfoto
        alter Führerschein im Original
        gegebenenfalls Karteikartenabschrift
        gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass bisheriger deutscher Führerschein 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht in Essen gemacht wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bearbeitungszeit circa 3 - 4 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.: Gebühr ab 25.00 EUR bis 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragsstellung muss persönlich erfolgen. Der neue Kartenführerschein wird im Regelfall per Post zugesandt. Der alte Führerschein wird auf Antrag bei der Antragstellung ungültig gestempelt und zurückgegeben. Er gilt bis zum Eintreffen des neuen Führerscheines als befristete Fahrberechtigung. Bei Änderungen der Angaben im Führerschein zum Beispiel Familienname oder Auflagen (wie das Tragen einer Brille) muss immer ein neuer Führerschein ausgefertigt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Auflagen (z.B. Austragung der Sehhilfe) in Ihrer Fahrerlaubnis an den Standorten der BürgerServiceStelle Borbeck und Gildehof nicht möglich ist. Um ihr Anliegen bearbeiten zu können, bitten wir Sie, einen Termin in der Fahrerlaubnisbehörde Essen-Steele zu vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 31.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Eu-Führerschein, EU-Führerschein, Führerschein, Fahrerlaubnis, alte Fahrerlaubnis, Führerschein umtauschen, Kartenführerschein, alter Führerschein, Führerscheinumstellung, Umtausch

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de