Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Erweiterung um die Klassen C, C1, CE oder C1E

    Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

    Wenn Sie Lkw fahren möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse C, CE, C1 oder C1E bei der Fahrerlaubnisbehörde erweitern lassen. Diese erweiterten Fahrerlaubnisklassen sind auf 5 Jahre befristet.

    Beschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern? Nach Erwerb der entsprechenden Eignung (z.B. Fahrschul-Unterricht) können Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke einreichen. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, müssen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern lassen. Eine Beantragung nach Verlust bzw. Diebstahl des Führerscheins ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

    Online-Dienst

    Führerschein: Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung

    ID: L100002_123516236

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller MeldebescheinigungAktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Für alle Klassen Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest) Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen) Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten (nur für C- und D-Klassen), bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein) augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D) ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: nein

    Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
    • Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen.
    • Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen: 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abgabe des Antrages mit den genannten entsprechenden Unterlagen muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde persönlich erfolgen. Die Fahrschulen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen.Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt Petershagen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.Nach Antragseingang wird dann vom Straßenverkehrsamt in Form einer Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Anträge an den TÜV-Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung gesandt.Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohn-, Beschäftigungs- oder Schulort abzulegen. Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.Soll die Prüfung außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld aus anderen Gründen abgelegt werden, so ist dieses nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten beigebracht werden müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Lastzüge, C-Klassen, Führerschein, Anhänger, Erweiterung, Nutzfahrzeuge, Bestehende Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Lastkraftwagen, Befristete Erweiterung, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English