• Lübbecke (Landkreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Beschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Online-Dienst

Fahrerlaubnis: Verlängerung

ID: L100002_123371010

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 15.10.2024

Technisch geändert am 15.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Bereich Ordnung und Soziales / Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Kreishausstraße 2 - 4

32312 Lübbecke

Version

Technisch erstellt am 19.12.2024

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Seite des Kreises Minden-Lübbecke!

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) § 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Kosten

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Lübbecke: Inhalte der zuständigen Stelle

Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis Beim Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit SOFORT die Fahrerlaubnis zu verlängern (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.
Sofortige Verlängerung der Fahrerlaubnis Beim Straßenverkehrsamt Minden besteht die Möglichkeit SOFORT die Fahrerlaubnis zu verlängern (kurzfristige Verlängerung). Der Antragsteller muss dafür persönlich beim Straßenverkehrsamt des Kreises Minden-Lübbecke die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Zusätzlich zur Verlängerungsgebühr von 42,60 € werden noch 34,20 € Gebühren für die sofortige Bearbeitung berechnet. Der Antragsteller bekommt dann sofort seine Verlängerung der Fahrerlaubnis.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 11.11.2024

Stichwörter

Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Fahrerlaubnis verlängern, Klasse C, Befristete Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisklasse verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Führerschein, Lkw-Führerschein, Führerscheinklasse verlängern

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024