Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Führerschein der Klasse C1 und C1E, der zwischen dem 01.01.1999 bis zum 27.12.2016 erworben wurde, ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. Seit dem 28.12.2016 werden diese Führerscheine nur noch mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt. Führerscheine der Klasse C und CE werden seit dem 01.01.1999 nur für 5 Jahre erteilt. Fahrerlaubnisse für Busse (D1, D1E, D, DE) werden seit dem 01.01.1999 nur noch für 5 Jahre befristet erteilt. Auf dem EU-Kartenführerschein ist das Datum des Ablaufes eingedruckt. Ohne rechtzeitigen Umtausch oder Verlängerung der Fahrerlaubnis erlischt die Berechtigung zum Führen von Lkw und Bussen.

    Online-Dienst

    Führerschein - Für die Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE verlängern

    ID: L100002_122697116

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, Verwaltung Abteilung Fahrerlaubnisse

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Fahrerlaubnisbehörde, Kfz-Zulassungen, VerwaltungAbteilung Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-3525

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Pass oder Personalausweis Deutscher Führerschein oder EU-Kartenführerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (in Papierform und nicht älter als 6 Monate) Ärztliches oder augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre ab Ausstellungsdatum) Allgemeinmedizinisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) Gegebenenfalls Nachweis der Qualifikation oder der Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für den Fahrerqualifizierungsnachweis (früher: Schlüsselzahl 95) Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D1, D1E, D, DE: Gutachten über eine psychisch-physische Leistungsuntersuchung Das Gutachten wird benötigt, wenn Sie entweder das 50. Lebensjahr überschritten haben oder wenn die Verlängerung über Ihr 50. Lebensjahr hinausgeht. (nicht älter als 1 Jahre ab Ausstellungsdatum) Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Die oben genannten Gutachten können Sie sich bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner oder beim TÜV ausstellen lassen. Übersicht der Unterlagen als Handzettel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hauptwohnsitz in Bielefeld Anträge können nur vollständig angenommen werden Antragsteller ist bereits im Besitz der Klassen C1, C1E, C und CE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    persönlich mit Termin Sind die Klassen noch nicht abgelaufen, ist ein Direktversand des Führerscheins an die Meldeanschrift möglich. Die Zustellung erfolgt als Einwurf-Einschreiben. Sie können den vollständigen Antrag nur nach vorheriger Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde stellen (Einbuchen als "Verlängerung Fahrerlaubnis" oder "Eintragung Schlüsselzahl 95", je nach Fall). Eine Benachrichtigung über die Fertigstellung des Führerscheins kann auf Grund der Vielzahl der produzierten Führerscheine nicht erfolgen. Sie können per E-Mail oder telefonisch bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen, ob der Führerschein fertiggestellt wurde. Bitte beachten Sie dabei die übliche Bearbeitungsdauer. Der Führerschein kann in der Fahrerlaubnisbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden (Einbuchen als "Abholung Führerschein (LKW/Busführerscheine) / Fahrerkarte"). Der Führerschein kann mit schriftlicher Vollmacht des Antragstellers auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die bevollmächtigte Person muss sich mit Personalausweis oder Pass ausweisen können. Ein Direktversand an die Meldeanschrift des Antragstellers ist im Regelfall möglich. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an (siehe unter Kosten).

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Ablauf, spätestens jedoch 4 Wochen vor Ablauf gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen bei der Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde und ohne Eintragungen im Verkehrszentralregister. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 4 Wochen, falls Eintragungen im Verkehrszentralregister vorhanden sind. Eine Lieferung innerhalb von 48 Stunden ist bei einer Expressbestellung bis 12:00 Uhr in der Fahrerlaubnisbehörde möglich. Bei einer Expressbestellung an einem Freitag erfolgt die Lieferung auf Grund des Wochenendes am folgenden Dienstag. Wird der Führerschein kurzfristig benötigt, kann dieser per Expresslieferung (= innerhalb von 24 Stunden) bestellt werden.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Klasse C, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English