Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE, werden auf Antrag für jeweils 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Seitens der Fahrerlaubnisbehörde wird empfohlen, den Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis ca. 6 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klasse zu stellen. Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE Die auf 5 Jahre befristete Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE werden auf Antrag jeweils für 5 Jahre verlängert, wenn keine Fahreignungsbedenken bestehen und der Fahrerlaubnisinhaber seine körperliche Eignung durch die entsprechenden ärztlichen Gutachten nachweist. Ferner muss die charakterliche Eignung durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "0" bestätigt werden.Bei den Kraftomnibusklassen dürfen sich außerdem keine Bedenken gegen die Leistungsfähigkeit des Fahrerlaubnisinhabers ergeben (Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2a bis 2e FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres. Die Antragstellung muss persönlich erfolgen. Grundlage der Berechnung der Geltungsdauer der verlängerten Fahrerlaubnis ist das Datum des Tages, an der die verlängerte Fahrtauglichkeit endet.Bitte stellen Sie rechtzeitig, d. h. mindestens 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis, den Verlängerungsantrag.Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer Gültigkeitsdauer beantragt werden.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis (Verlängerung)

    ID: L100002_124774574

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice Führerschein

    Adresse

    Hausanschrift

    Carlo-Schmid-Straße 4

    52146 Würselen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-6500

    Fax: +49 241 5198-80657

    E-Mail: info.fuehrerscheinstelle@staedteregion-aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, C1E und CE gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel), ein Lichtbild (35x45 mm Hochformat), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto), gültiger Führerschein, augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung), ärztliches Gutachten (Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung), ggf. testpsychologisches Gutachten ab Vollendung des 50. Lebensjahres (Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung), ggf. Bescheinigungen (Module für Berufskraftfahrer). Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E und DE gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (im Original) ein Lichtbild, 35 x 45mm (biometrisches Foto) augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung) testpsychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV) ab Vollendung des 50. Lebensjahres ärztliches Gutachten (Anlage 5 Nr.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der jeweiligen Meldebehörde des Wohnsitzes) gültiger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Klasse C, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English