Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E und D/DE werden jeweils nur befristet erteilt.

    Online-Dienst

    Führerschein - Verlängerung

    ID: L100002_123329625

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Pass Biometrisches Passbild (kann auch gegen eine Gebühr von 6 € vor Ort aufgenommen werden) Zusätzlich für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE Allgemeinärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr) Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV (nicht älter als 2 Jahre) Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE Leistungspsychologische Untersuchung nach Anlage 5 der FeV (nicht älter als 1 Jahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Klasse C, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English