Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

    Beschreibung

    Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.Wenn Sie Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse "CE79" ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Inhaberin bzw. Inhaber der alten Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Ihr Antrag wird dann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Kleve bearbeitet.

    Online-Dienst

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

    ID: L100002_121770649

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktueller Führerschein
    • biometrisches Foto
    • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag, Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Führerschein, Führungszeugnis, Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre), Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr), Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei der Verlängerung der D-Klassen über das 50.Lebensjahr hinaus benötigen Sie auch einen Leistungstest. Das polizeiliche Führungszeugnis benötigen Sie bei der Antragstellung der D-Klassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Von dort aus wird Ihr Antrag an das zuständige Straßenverkehrsamt Kleve (Fahrerlaubnisbehörde) weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice der Stadt Goch keinen Einfluss. Weitere Informationen erhalten Sie beim Straßenverkehrsamt in Kleve.

    Fristen

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlängerung C/D Klassen: 43,90€ Zahlungsziel: bei BeantragungVerlängerung C/D Klassen +Umtausch (grau/rosa Führerschein): 54,10€ Zahlungsziel: bei BeantragungFührungszeugnis bei D-Klassen: 13,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins. Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 24.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis, Befristete Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Fahrerlaubnis, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnisklasse verlängern, Klasse C, Führerscheinklasse verlängern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English