Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern? Nach Erwerb der entsprechenden Eignung (z.B. Fahrschul-Unterricht) können Sie Anträge auf Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis im Bürgerbüro der Stadt Petershagen oder im Straßenverkehrsamt Minden-Lübbecke einreichen. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, müssen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern lassen. Eine Beantragung nach Verlust bzw. Diebstahl des Führerscheins ist nur direkt bei der Führerscheinstelle des Kreises Minden-Lübbecke möglich.

    Online-Dienst

    Führerschein: Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung

    ID: L100002_123516224

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei einer Ersterteilung oder einer Erweiterung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen: Für alle Klassen Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest) Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen) Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern möchten (nur für C- und D-Klassen), bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Personalausweis oder Reisepass; bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familienstammbuch aktuelles Lichtbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch, 35 x 45 Millimeter) bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein) augenärztliches Zeugnis oder Gutachten (nicht älter als zwei Jahre) Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) Führungszeugnis (beim zuständigen Bürgerbüro beantragen) Belegart "O" (nur bei Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D) ab dem 50. Lebensjahr bei Antragstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten (Reaktionstest)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen: 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abgabe des Antrages mit den genannten entsprechenden Unterlagen muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde persönlich erfolgen. Die Fahrschulen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Anträge auf Erteilung oder Erweiterung dort einzureichen.Die Anträge werden anschließend nach Prüfung der Personalien und Entgegennahme der Verwaltungsgebühren durch die Stadt Petershagen an das Straßenverkehrsamt weitergeleitet.Nach Antragseingang wird dann vom Straßenverkehrsamt in Form einer Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt geprüft, ob Erkenntnisse vorliegen, die einer Erteilung der Fahrerlaubnis im Wege stehen. Ist dies nicht der Fall, werden die Anträge an den TÜV-Nord in Bielefeld zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung gesandt.Die Fahrerlaubnisprüfung ist gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung am Wohn-, Beschäftigungs- oder Schulort abzulegen. Liegt der Beschäftigungs- oder Schulort außerhalb des Prüfbezirks des TÜV Bielefeld, ist ein entsprechender Nachweis des Arbeitgebers oder der Schule dem Straßenverkehrsamt vorzulegen.Soll die Prüfung außerhalb des Prüfbezirks Bielefeld aus anderen Gründen abgelegt werden, so ist dieses nur mit einer gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde möglich. Die Begründung ist dem Antrag auf Erteilung oder Erweiterung beizufügen.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen mit Behinderungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor Antragstellung mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung setzen, um abzuklären, ob möglicherweise zusätzliche verkehrsmedizinische oder medizinisch-psychologische Gutachten beigebracht werden müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Führerschein verlängern, Busführerschein, befristeter Führerschein, Lkw-Führerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de