Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung

    Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

    Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Anträge sind zusammen mit den Antragsunterlagen über die Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C, CE, C1, oder C1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt. Es ist empfehlenswert, den Antrag auf Verlängerung frühzeitig, das heißt bis zu sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen. Ersterteilung:Der Antrag auf Ersterteilung ist unter Angabe der ausbildenden Fahrschule bei der Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh einzureichen. In der Regel erledigt die Fahrschule sämtliche Formalitäten. Der Antrag sollte frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters (18 Jahre) gestellt werden. Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger zu führen. Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Fahrerlaubnis Klasse C: Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren Fahrerlaubnis Klasse CE: Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren Fahrerlaubnis Klasse C1: leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtgewicht vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B Mindestalter: 18 Jahre Fahrerlaubnis Klasse C1E: leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5t und 7,5t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz Anhänger mit mehr als 750kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12t vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1 Mindestalter: 18 Jahre

    Online-Dienst

    Führerschein für LKWs / Ersterteilung / Verlängerung

    ID: L100002_139620296

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2025

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Ansprechpartner

    Führerschein und Fahrerlaubnisse (2.2.3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Bauteil 7

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1200

    Fax: 05241 85-31200

    E-Mail: abt22@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2025

    Technisch geändert am 10.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigte Unterlagen Ersterteilung Kopie von Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (entsprechend § 5 Passverordnung - 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-) Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus) Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV) Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten) Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis Benötigte Unterlagen Verlängerung Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass (bei ausländischen Mitbürgern Heimatpass) 1 aktuelles biometrisches Passfoto (entsprechend § 5 Passverordnung - 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, ohne Bedeckung der Augen-) Bisheriger Führerschein (evtl. Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde) Augenärztliches Zeugnis/Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre; Sehtestbescheinigung reicht nicht aus) Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung (Anl. 5 Nr. 1 FeV) Berufskraftfahrerqualifikationsnachweis Benötigte Unterlagen bei Abholung Bisheriger Führerschein Personalausweis Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland. Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse. Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht. Sie können Ihren Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen. Sie sind geeignet, einen Lkw zu führen. Sie haben die in der beantragten Klasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung zum Führen eines Lkw erfolgreich absolviert.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein verlängern, Lkw-Führerschein, befristeter Führerschein, Busführerschein, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024