Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach dem Entzug des Führerscheins muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Im Regelfall wird die Fahrerlaubnis durch das Gericht entzogen. In diesen Fällen bestimmt das Gericht auch, bis wann die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Dies ist die sogenannte Sperrfrist. Sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist können Sie eine neue Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen. Die entzogene Fahrerlaubnis lebt nicht wieder auf.Die Fahrerlaubnis kann auch durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden. Dies geschieht in der Regel, wenn Sie erheblich gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen haben. Eine Sperrfrist wird von der Verwaltungsbehörde nicht ausgesprochen, allerdings darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel vor Ablauf von sechs Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Sollte Ihnen durch die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, müssen sie ebenfalls wieder einen neuen Antrag stellen.Auch schwere Erkrankungen (z.B. Diabetes, Alkoholerkrankung, Anfallsleiden usw.) führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde. Einen Antrag auf Neuerteilung können Sie natürlich auch in diesen Fällen stellen. Sollte Ihnen die Fahrerlaubnis wegen einer Erkrankung entzogen worden sein, sprechen Sie vor Antragstellung mit Ihrem Arzt und der Fahrerlaubnisbehörde, ob bei Ihrer speziellen Erkrankung eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich ist.Im Rahmen der Antragsstellung werden wir alles Weitere mit Ihnen besprechen. Telefonische Auskünfte können wir in personenbezogenen Fragen aufgrund des Datenschutzes nicht geben.Wenn Sie Probleme mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis haben und sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    ID: L100002_123926382

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisangelegenheiten (Besondere Fälle)

    Adresse

    Hausanschrift

    Südwall 2-4

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Fax: +49 231 50-13332

    Telefon Festnetz: +49 231 50-13332

    E-Mail: fahreignung@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 FeV

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist maximal 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist zulässig. Bitte vergewissern Sie sich anhand des Urteils oder des Strafbefehls über den Zeitpunkt des Ablaufs der Sperrfrist.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis 2024: Gebühren zwischen 96 € und 225 € je nach Aufwand

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Führerschein, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English