Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die die Antragstellerin oder der Antragsteller die Berechtigung schon inne hatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde. Bei einer befristeten Sperre wegen entsprechender Vergehen kann die Fahrerlaubnis erst zum Ablauf der Sperrzeit neu erteilt werden. Sie können eine Neuerteilung persönlich im Bürgerbüro der Stadt Petershagen beantragen.

    Online-Dienst

    Führerschein: Neuerteilung nach Sperre oder Verzicht

    ID: L100002_123515273

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke - Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-29000

    E-Mail: strassenverkehrsamt@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten. Klassen: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T Personalausweis/Reisepass ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Sehtestbescheinigung Führungszeugnis zusätzlich für die Klassen: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E (alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t): Bescheinigung über ärztliche Untersuchung augenärztliches Zeugnis Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls) zusätzlich bei D-Klasse: Für Erstbewerber/innen unabhängig vom Alter oder für Inhaber/innen ab 50 Jahre: Leistungstest

    Voraussetzungen

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Voraussetzung zur Neuerteilung ist immer eine intensive Überprüfung der Kraftfahreignung. Die für Ersterwerber/innen vorgeschriebene Fahrschulausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht) ist jedoch nicht notwendig. Eine neue Fahrerlaubnis wird nur erteilt, wenn die Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die zur Entziehung geführt haben, ausgeräumt werden. Hierzu ist in vielen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten notwendig. Die Verwaltungsbehörde ist zu einer solchen Prüfung rechtlich verpflichtet. Die Prüfung hat sich auf die körperlichen und charakterlichen Voraussetzungen zu erstrecken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis) § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Petershagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Trunkenheitstäter/innen müssen sich vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis in jedem Fall einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, wenn anlässlich der Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,60 Promille oder mehr erreicht wurde. Darüberhinaus ist im Einzelfall auch bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille eine MPU zu fordern. Ab der zweiten Trunkenheitsfahrt ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung obligatorisch, und zwar unabhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration. Steht der Fahrerlaubnisentzug im Zusammenhang mit Drogenkonsum, steht ebenfalls eine medizinisch-psychologische Untersuchung an. Um nach dem Fahrerlaubnisentzug nicht unnötig Zeit zu verlieren, klären Sie bitte rechtzeitig vor Beantragung der Neuerteilung durch eine Verkehrstherapeutin bzw. einen Verkehrstherapeuten oder eine MPU-Stelle ab, in welcher Form ein Abstinenznachweis/Drogenscreening zu erbringen ist. Es ist nicht immer möglich, bereits vor oder bei Antragstellung konkret zu beurteilen, ob Gutachten beigebracht werden müssen. Dies ist erst möglich, wenn alle Registerauskünfte und ggf. Strafakten hier vorliegen. Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der/die Antragsteller/in die erforderlichen theoretischen oder praktischen Fähigkeiten nicht mehr besitzt, kann die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung verlangt werden. Feste Zeitgrenzen können hier nicht genannt werden, da jeweils eine Einzelfallbetrachtung erforderlich ist. Dabei ist zu prüfen, wie lange der erstmalige Erwerb der Fahrerlaubnis zurückliegt, wie lange und wie intensiv der/die Antragssteller/in von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht hat und insbesondere wie lange die nach dem Verlust der Fahrerlaubnis liegende Phase ohne Fahrpraxis gedauert hat.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Führerschein, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English