Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben, müssen Sie die Antragsunterlagen für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis online anfordern. Sollten Sie zunächst eine Beratung wünschen, melden Sie sich gerne telefonisch.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    ID: L100002_121728393

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Klasse B/BE (alte Klasse 3 - bis 3,5 t), A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5) ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) Sehtestbescheinigung Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV Klasse C1/C1E (alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t, C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus) ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung) Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (ab dem 50. Lebensjahr) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe gem. § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) oder einer Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 76 Nr. 11a FeV Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Berufskraftfahrer-Qualifikation. Darüber hinaus sind im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: 87,00 € bis 260,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Führerschein, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English