Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch eine Behörde oder ein Gericht erlischt das Recht ein fahrerlaubnispflichtiges Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. Sie lebt nicht automatisch nach Ablauf einer ggf. verhängten Sperrfrist wieder auf. Dadurch unterscheidet sich der Entzug der Fahrerlaubnis ganz wesentlich von einem Fahrverbot.Bei einem Fahrverbot wird durch eine Behörde oder ein Gericht ein Verbot ausgesprochen für maximal 3 Monate ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Fahrerlaubnis ist bei einem Fahrverbot nicht erloschen. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein wieder ausgehändigt.Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist das nicht der Fall. Bei allen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidungen, bei denen eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens 3 Monaten ausgesprochen wurde, handelt es sich um einen Entzug der Fahrerlaubnis!Hier können Sie Ihren Antrag auf Neuerteilung online stellen. Die Abteilung der Eignungsüberprüfung befindet sich in den Zimmern 128-131

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    ID: L100002_121861997

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis oder Reisepass 1 aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Führungszeugnis, kann beim Straßenverkehrsamt innerhalb des Antragsverfahrens beantragt werden Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T): Sehtest Nachweis über einen abgelegten Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein). Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein). Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). (Darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein). Hinweis für Berufskraftfahrer:Wenn Sie die Fahrerlaubnisklassen, C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE gewerblich nutzen möchten, muss ein Nachweis über die Qualifikation/Weiterbildung oder die Grundqualifikation vorgelegt werden. In diesem Fall wird ein Fahrerqualifikationsnachweis ausgestellt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), §§ 11 - 14 und 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ca. 10 bis 12 Wochen. Im Einzelfall auch länger, wenn die Anforderungen von Strafakten oder die Beibringung von Eignungsgutachten erforderlich sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Eingang des Antrags wird dieser durch die/den zuständige Sachbearbeiter*in geprüft. Bitte beachten Sie, dass in vielen Fällen Akten anderer Behörden (Staatsanwaltschaften, Bußgeldstellen, etc.) angefordert werden müssen. Nach Eingang und Auswertung erhalten Sie dann weitere Nachricht.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnis wurde während der Probezeit entzogen (161,50 EUR) Fahrerlaubnis wurde nach der Probezeit entzogen (160,70 EUR) ggf. Führungszeugnis (13,00 EUR) ggf. Fahrerqualifikationsnachweis für Berufskraftfahrer*innen (32,50 EUR)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Rahmen des Antragsverfahrens wird nach Eingang aller erforderlichen Informationen darüber entschieden unter welchen Voraussetzungen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Zu den erforderlichen Informationen gehört auf jeden Fall eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister, die bei der Antragstellung angefordert wird und das Führungszeugnis Ggf. ist noch ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten beizubringen oder eine theoretische und/oder praktische Befähigungsprüfung abzulegen. Hierzu erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde eine entsprechende Anordnung. Wird eine ärztliche oder medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, erhält der Antragsteller eine Einverständniserklärung mit Auflistung der Begutachtungsstellen, die er ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden muss. Nach Eingang der Einverständniserklärung wird die Akte an die vom Antragsteller ausgewählte Begutachtungsstelle übersandt. Ist ein Eignungsgutachten erforderlich, kann ein Kartenführerschein erst dann bestellt werden, wenn der Fahrerlaubnisbehörde das Eignungsgutachten vorgelegt wird. Bis zum Eintreffen des Kartenführerscheins kann ggf. gegen eine Gebühr von 12,60 € eine vorläufige Fahrberechtigung ausgestellt werden, wenn alle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Das fertiggestellte Gutachten kann per Post an das Straßenverkehrsamt geschickt werden oder zu den Öffnungszeiten an der Information des Straßenverkehrsamtes zu des Öffnungszeiten abgegeben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Führerschein, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English