Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis, für Fahrerlaubnisbewerber*innen oder -inhaber*innen, bei denen die Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht. Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis kann auch über eine Fahrschule gestellt werden.

    Online-Dienst

    Ersterteilung bzw. Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

    ID: L100002_122920842

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe 

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung
    • bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis oder Reisepass Passfoto nach der Passverordnung (biometrisches Passfoto) Angabe der ausbildenden Fahrschule incl. eines abweichenden Prüfortes, falls nicht Essen Für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen AM, A1, A, B, BE, L und T): Sehtest Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung" Sofern begleitetes Fahren ab 17 (BF17) beantragt wird, sind erweiterte Unterlagen erforderlich. Siehe dazu nebenstehenden Link. Für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Nachweis über die "Erste-Hilfe-Schulung" Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein. Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Bei einer Erweiterung muss zusätzlich vorgelegt werden: der bisherige Führerschein Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der bisherige Führerschein nicht durch die Stadt Essen ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 4 - 6 Wochen. Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, sofern Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Führungszeugnis enthalten sind oder wenn bei gesundheitlichen Einschränkungen weitere Ermittlungen notwendig sind.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann auch in einer zugelassenen Fremdsprache (englisch, französisch, griechisch, italienisch, polnisch, portugiesisch, rumänisch, russisch, kroatisch, spanisch und türkisch) bzw. auch in einer Audioprüfung abgelegt werden. Sie ist mit Antragstellung zu beantragen. Nach Erteilung des Prüfauftrages wird die Fahrschule vom TÜV über den Eingang des Prüfauftrages benachrichtigt. Es erfolgt keine Benachrichtigung des Antragstellers durch die Fahrerlaubnisbehörde. Wird die praktische Prüfung vor Erreichen des jeweils gültigen Mindestalters bestanden, kann die Fahrerlaubnis erst an dem Tag erteilt werden, an dem das Mindestalter erreicht ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so kann die Fahrerlaubnis erst am darauf folgenden Werktag erteilt werden. Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheines oder einer vorläufige Fahrberechtigung erteilt. Bei einer Erweiterung auf die Klasse CE und DE beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Entzug, Fahrerlaubnisentzug, Wiedererteilung, Führerschein, Neuerteilung, Führerschein Neuerteilung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English