• Hamm (Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Beschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Hinweise für Hamm: Inhalte der zuständigen Stelle

Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Möglichkeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis hat die Möglichkeit die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis zu beantragen. Unter welchen Voraussetzungen ausländische Führerscheine in Deutschland Gültigkeit haben und welche Unterlagen ggf. für eine Umschreibung in Ihrem Fall benötigt werden, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Online-Dienst

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

ID: L100002_126945085

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 18.11.2024

Technisch geändert am 18.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024

Ansprechpartner

Rechtsamt

Beschreibung

Amtsleiterin Frau Dr. Reimann-DittrichAmtsleiter Herr Scharnewski

Adresse

Hausanschrift

Caldenhofer Weg 2

59065 Hamm

Kontakt

Telefon Festnetz: 02381 17-7001

Fax: 02381 17-2932

E-Mail: rechtsamt@stadt.hamm.de

Version

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Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

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Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

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Rechtsamt

Adresse

Hausanschrift

Caldenhofer Weg 2

59065 Hamm

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Telefon Festnetz: 02381 17-7001

Fax: 02381 17-2932

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Führerscheinstelle

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Heuss-Platz 16

59065 Hamm

Kontakt

Telefon Festnetz: 02381 17-2243

Fax: 02381 17-2884

Version

Technisch erstellt am 18.11.2024

Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Führerscheinstelle

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Heuss-Platz 16

59065 Hamm

3.Etage

Kontakt

Telefon Festnetz: 02381 17-2243

Fax: 02381 17-2884

E-Mail: fuehrerscheinstelle@stadt.hamm.de

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Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Hinweise für Hamm: Inhalte der zuständigen Stelle

Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht Original des ausländischen Führerscheines(evtl. Übersetzung z. B vom ADAC)
Personalausweis oder Reisepass ein aktuelles Lichtbild, das den aktuellen Bestimmungen der Passverordnung entspricht Original des ausländischen Führerscheines(evtl. Übersetzung z. B vom ADAC)

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Handlungsgrundlage(n)

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Umschreibung, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben, Europäische Union

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024