• Löhne (Landkreis Herford, Nordrhein-Westfalen)
Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

Beschreibung

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

  • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
  • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Worum geht es bei der Dienstleistung? Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen. Es ist zu beachten, dass es bei Umschreibung je nach Herkunftsland sein kann, dass eine theoretische und/oder auch eine praktische Prüfung notwendig ist. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Worum geht es bei der Dienstleistung? Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen. Es ist zu beachten, dass es bei Umschreibung je nach Herkunftsland sein kann, dass eine theoretische und/oder auch eine praktische Prüfung notwendig ist. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

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Fahrerlaubnis; Ausländischen Führerschein umschreiben

ID: L100002_127070106

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Technisch erstellt am 21.11.2024

Technisch geändert am 21.11.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

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Technisch erstellt am 02.10.2024

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Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine

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Version

Technisch erstellt am 15.10.2024

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Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

32.2 Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Oeynhausener Straße 41

32584 Löhne

Kontakt

Telefon Festnetz: 05732 100-123

Fax: 05732 100-9284

E-Mail: buergerservice@loehne.de

Version

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Technisch geändert am 27.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Straßenverkehr (Amt)

Adresse

Hausanschrift

Elsestraße 225

32278 Kirchlengern

Version

Technisch erstellt am 21.11.2024

Technisch geändert am 22.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

Adresse

Hausanschrift

Elsestraße 225

32278 Kirchlengern

Version

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Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.
Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein. Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.
Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein. Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie en Führerscheinstelle.
Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie en Führerscheinstelle.

Fristen

Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

Bei Umschreibung müssen Sie mindestens 6 Monate seit Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.
Bei Umschreibung müssen Sie mindestens 6 Monate seit Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Nordrhein-Westfalen

Herausgeber

Import

LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

Version

Technisch erstellt am 07.10.2024

Technisch geändert am 26.02.2025

Stichwörter

Umschreibung, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben, Europäische Union

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 02.10.2024

Technisch geändert am 02.10.2024