Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Lassen Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis bitte umschreiben, wenn Sie eine ausländische Fahrerlaubnis haben, die nicht in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgestellt wurde und mindestens seit sechs Monaten in Deutschland wohnen. Es ist zu beachten, dass es bei Umschreibung je nach Herkunftsland sein kann, dass eine theoretische und/oder auch eine praktische Prüfung notwendig ist. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis; Ausländischen Führerschein umschreiben

    ID: L100002_127070106

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    Fahrerlaubnis: Umtausch ausländischer Führerscheine

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehr (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrerlaubnis (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Elsestraße 225

    32278 Kirchlengern

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    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass, bei deren Verlust eine aktuelle Meldebestätigung oder das Familien-Stammbuch aktuelles Passbild ohne Kopfbedeckung (biometrisch 35 Millimeter x 45 Millimeter) Original Ihres Führerscheines mit einer Übersetzung einer amtlich anerkannten Dolmetscherin oder eines amtlich anerkannten Dolmetschers oder des ADAC (der Führerschein muss gültig sein) Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) zusätzliche Angabe einer anderen Prüfungssprache Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Führerscheinstelle.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in Deutschland bis zu einem halben Jahr fahren, nachdem Sie sich angemeldet haben. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen EU-Kartenführerschein umschreiben lassen wollen, muss Ihr Führerschein noch gültig sein. Außerdem darf er nicht nur vorläufig ausgestellt oder ein Lern-Führerschein sein. Ist Ihr Führerschein aus den EU- oder EWR-Staaten, dürfen Sie auch länger als sechs Monate Kraftfahrzeuge in Deutschland führen. Sie brauchen dann nur einen deutschen Führerschein, wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis nicht mehr gültig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Führerscheinstelle oder im zuständigen Bürgerbüro Ihres Wohnortes. Ob Ihr Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden kann, erfahren Sie en Führerscheinstelle.

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bei Umschreibung müssen Sie mindestens 6 Monate seit Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Umschreibung, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English