Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Von rechtsgültigen im Ausland erteilten Führerscheinen darf nur noch bis zu 6 Monate nach Wohnsitznahme in Deutschland Gebrauch gemacht werden, danach dürfen nur noch Fahrzeuge geführt werden, wenn der Führerschein umgeschrieben worden ist. Die 6-Monats-Frist gilt nicht für von anderen EU-Staaten ausgestellte Führerscheine, in denen der Betroffene seinen Wohnsitz hatte. Befristungen können sich hier für bestimmte Fahrerlaubnisklassen ergeben (z.B. für C und D-Klassen - dazu siehe: "Führerschein erweitern" notwendige Unterlagen) Aus gegebenem Anlass weisen wir Sie freundlich darauf hin, dass die Amtssprache in unserer Behörde deutsch ist.Personen, die nicht über deutsche oder englische Sprachkenntnisse verfügen, bitten wir daher, sich selbst eine Person zum Dolmetschen für den Termin in der Führerscheinstelle zu zu organisieren und mitzubringen.(Due to current circumstances, we kindly point out that the official language at our authority is german. Persons who do not have german or english language skills are therefore requested to organise their own interpreter for the appointment at the driver's licence office and to bring this person with them.)

    Online-Dienst

    Führerschein - Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    ID: L100002_123333696

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Leverkusen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus einem EU-Staat oder eines Staates gemäß der Anlage 11 zu § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Pass oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Passfoto ausländischer Führerschein im Original evtl. Übersetzung des Führerscheins evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt Verlängern von C und D-Klassen siehe "Führerschein erweitern" Umschreibung eines ausländischen Führerscheins aus Drittstaaten (nicht EU-Staat oder Staat gemäß Anlage 11 zu § 31 FeV) Pass oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Passfoto ausländischer Führerschein im Original *Führerscheinübersetzung evtl. Aufenthaltserlaubnis Sehtest bei Klassen A, A1, B, BE bzw. augenärztliches Gutachten für Klassen C1, C1E, C, DE, D, DE Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs Anmeldebescheinigung einer Fahrschule (theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist abzulegen) Evtl. Nachweis über Auslandsaufenthalt bei gewerblicher Nutzung ist für die Eintragung der Schlüsselzahl in den Führerschein der Nachweis der Grundqualifikation/Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz vorzulegen deutsche Automobilclubs, gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer, Kapitäne deutscher Seeschiffe, international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtliche Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheins. Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 30 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 31 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Umschreibung, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English