Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind Inhaber/in eines ausländischen Führerscheins und möchten diesen in einen deutschen Führerschein umschreiben. Ausführliche Informationen finden Sie unter Hinweise.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    ID: L100002_123907644

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

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    Mühlenstraße 15

    47441 Nordrhein-Westfalen

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    Montag: 07:30 - 16:30Dienstag: 07:30 - 16:30Mittwoch: 07:30 - 12:30Donnerstag: 07:30 - 16:30Freitag: 07:30 - 12:30

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    Fax: 02841 202-1487

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

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    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

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    Technisch geändert am 23.11.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein - eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    je nach Einzelfall (es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen): 36,30€ bis 44,70€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerscheine aus der EU und EWR gelten entsprechend ihrer Befristung. Solche für Lastkraftwagen (ab 7,5 Tonnen) und Busse müssen fünf Jahre nach Ausstellung umgeschrieben werden. Führerscheine für Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen gelten bis zum 50. Lebensjahr. Führerscheine aller anderen Staaten gelten sechs Monate nach erstmaliger Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Eine Ausnahmegenehmigung für weitere sechs Monate ist möglich, wenn der/die Antragstellende glaubhaft macht, dass er/sie seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Es gelten die Regelungen des Mindestalters zur Erteilung einer Fahrerlaubnis nach deutschem Recht. Wenn Sie noch nicht das entsprechende Mindestalter für die erteilte Fahrerlaubnisklasse nach deutschem Recht vollendet haben, dürfen Sie Ihren ausländischen Führerschein in Deutschland nicht nutzen. Ihr Führerschein darf außerdem erst nach Vollendung des Mindestalters umgeschrieben werden. Sofern die Fahrerlaubnisklasse B umgeschrieben werden soll, kann hier ebenfalls das begleitete Fahren ab 17 beantragt werden. Bei der Umschreibung der Führerscheine aus EU/EWR-Staaten ist keine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. In allen anderen Fällen muss je nach Staat und Fahrerlaubnisklasse evtl. eine theoretische und/oder eine praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Pflichtfahrstunden oder eine erneute Ausbildung sind nicht erforderlich. Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet. Die Aushändigung des deutschen Führerscheines darf nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins erfolgen. Als Ausweisdokumente ohne weiteres anerkannt sind: nationaler (Personal-) Ausweis vorläufiger Personalausweis nationaler Reisepass Bei allen anderen Ausweisdokumenten ist zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache und ggf. eine weitergehende Prüfung des vorgelegten Identitätsnachweises erforderlich. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits Inhaber/in eines EU-Kartenführerscheines sind. Informationen zur Verwendung einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Dort werden entsprechende Merkblätter zum Download zur Verfügung gestellt. Für alle weitergehenden Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Umschreibung, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English