Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausländischer Führerschein aus der EU/EWR Grundsätzlich brauchen Führerscheine aus der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Sie gelten im gleichen Umfang wie im Ausstellungsstaat, sofern die identischen Fahrerlaubnisklassen nach deutschem Recht nicht befristet sind. Die Klasse B wird in Deutschland unbefristet erteilt. Der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B, die nicht befristet ist, muss seinen Führerschein nicht umschreiben. Die C- und D-Klassen werden in Deutschland auf 5 Jahre befristet. Da diese Fahrerlaubnisklassen nicht in jedem EU-Staat befristet sind, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Umschreibung der EU-Fahrerlaubnis rechtzeitig vor Ablauf von 5 Jahren nach Erteilung (bzw. Ausstellung) beantragt wird. Die im Ausland unbefristeten Klassen sind in Deutschland möglicherweise nicht mehr gültig. Bitte beachten Sie dazu die Seite Verlängerung Fahrerlaubnis C- und D-Klassen. Die Umschreibung des Führerscheins ist auch dann erforderlich, wenn das Dokument (nicht die Fahrerlaubnisklassen) zeitlich befristet ist. Seit dem 19.01.2013 wird auch in Deutschland das Führerscheindokument bei Neuausstellung auf 15 Jahre befristet. Ausländischer Führerscheins eines nicht EU/EWR-Staates Wer im Besitz eines gültigen ausländischen Führerscheins ist, darf grundsätzlich 6 Monate ab Einreise mit dem Führerschein in Deutschland fahren. Wer länger als 6 Monate in Deutschland bleiben und fahren möchte, muss den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben. Ausländische Führerscheine werden in der Europäischen Union nur anerkannt, wenn man sich im Staat, der ihn erteilt hat, mehr als 185 Tage aufgehalten hat. Lernführerscheine oder provisorische Führerscheine berechtigen hier nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges und können somit auch nicht umgeschrieben werden. Wer maximal 12 Monate in Deutschland bleiben und fahren möchte, muss rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Mehr Informationen unter Führerschein - Verlängerung ausländische Fahrerlaubnis bis 12 Monate. Wichtiger Hinweis: Ab dem 01.07.2011 darf in Deutschland mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nur noch dann ein Kraftfahrzeug geführt werden, wenn das nach deutschem Recht erforderliche Mindestalter erreicht ist. Das bedeutet beispielsweise, dass man 18 Jahre alt sein muss, wenn man einen Pkw (bis 3,5 t) in Deutschland fahren will. Davon betroffen sind überwiegend Austauschschüler, die während ihres Auslandsaufenthaltes eine Fahrerlaubnis (z. B. in den USA, Australien oder Neuseeland) erworben haben. Eine sofortige Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis ab Wohnsitznahme/ Rückkehr unter Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" ist jedoch möglich! Je nachdem, in welchem Staat der ausländische Führerschein ausgestellt wurde, ist über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Der Ausbildungsaufwand ist jedoch geringer als bei Anträgen auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis (die Pflichtstunden entfallen). Für Führerscheine aus Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt sind, wird je nach Abkommen zwischen dem Ausstellungsstatt des Führerscheins und der Bundesrepublik Deutschland entweder keine Prüfung, eine theoretische und/oder praktische Prüfung verlangt. Die häufig nachgefragten Staaten: Ausstellungsstaat Klasse(n) theoretische Prüfungpraktische Prüfung Japan Alle Nein Nein Schweiz Alle Nein Nein Syrien Alle Ja Ja Türkei Alle Ja Ja

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    ID: L100002_121729384

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausländischer Führerschein aus der EU/EWR gültiger Personalausweis oder Reisepass ausländischer Führerschein ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) Ausländischer Führerscheins eines nicht EU/EWR-Staates gültiger Personalausweis oder Reisepass Führerschein im Original ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 mm) amtlich anerkannte Übersetzung des Führerscheins / Allgemeiner Deutscher Automobil-Club (ADAC) ggf. Sehtest oder augenärztliches Zeugnis ggf. Schulung in Erster Hilfe ggf. Name und Anschrift der Fahrschule ggf. weitere Nachweise bei Umschreibung von Lkw- und Busführerscheinen: Hierzu wird eine persönliche Beratung empfohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: zwischen 36,30 € und 68,20 €

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Europäischer Wirtschaftsraum, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis umschreiben, Umschreibung, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English