Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:

    • die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
    • die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.

    Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

    EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen:

    Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

    Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE):

    Sie benötigen Sie keine Umschreibung.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Siedeln Sie nach Deutschland über, begründen also hier Ihren neuen Wohnsitz, unterliegen Sie dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Nicht jeder ausländische Führerschein berechtigt auf Dauer zum Führen von Kraftfahrzeugen. Entscheidend ist, in welchem Staat der Führerschein erworben wurde, nicht die Nationalität des Antragstellers. Führerscheine aus dem EU-Ausland bzw. aus den EWR-Mitgliedsstaaten (Lichtenstein, Norwegen) werden nach den EG-Richtlinien gegenseitig anerkannt und brauchen nicht bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer umgeschrieben zu werden. Ein freiwilliger Umtausch ist aber jederzeit möglich. Bei allen anderen Führerscheinen (auch Schweiz) besteht Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Wohnsitznahme in Deutschland noch sechs Monate. Führerscheine, die durch in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staaten ausgestellt wurden, können, abhängig vom Ausstellungsstaat, ohne weitere Prüfung oder nach Bestehen einer Teilprüfung umgeschrieben werden. Wenn Sie einen Führerschein aus einem so genannten Drittstaat besitzen (also weder EU- noch Fahrerlaubnis-Verordnung-Anlage 11-Staat), müssen Sie hier vor Umschreibung Ihres Führerscheins die theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen.

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    Technisch erstellt am 01.04.2025

    Technisch geändert am 01.04.2025

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

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    Ansprechpartner

    Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33888

    Fax: +49 201 88-33599

    Version

    Technisch erstellt am 23.01.2025

    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebestätigung)
    • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45mm x 35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültiger Personalausweis oder Reisepass 1 biometrisches Passfoto nach der Passverordnung Ihren ausländischen Führerschein Amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins und gegebenenfalls eine Klassifizierung des ADAC (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten) Angaben zur Fahrschule (Name, Anschrift und zuständiger TÜV). Ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung Je nachdem, welche Fahrerlaubnisklasse Sie umschreiben möchten, benötigen wir außerdem folgende Unterlagen (ausgenommen ist die Umschreibung von Führerscheinen aus den EU-Staaten und teilweise Umschreibungen nach Maßgabe der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung): Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L, T Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Zur Umschreibung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr) augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre) Bescheinigung über die Eignung durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Untersuchungsstelle gemäß Anlage 5.2 Fahrerlaubnisverordnung. In diesem Gutachten wird Ihre Belastbarkeit, Orientierung und Reaktionsfähigkeit überprüft (nicht älter als ein Jahr) Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Führungszeugnis (kann auch beim Einwohnermeldeamt beantragt werden - Belegart O). Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Handlungsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eventuelle Fragen, ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, müssen anhand der Einzelfallumstände in einem persönlichen Gespräch in der Führerscheinstelle geklärt werden. Die Rechtslage lässt eine pauschale Information nicht zu. Telefonisch können hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Seit dem 1. Juli 1996 müssen Führerscheine, die ein Staat in der EU ausgestellt hat, in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr umgeschrieben werden. Ein freiwilliger Umtausch ist möglich. Lernführerscheine, provisorische Führerscheine und Führerscheine, die im Ausland während eines Aufenthalts von nicht mehr als 185 Tagen erworben wurden, können nicht anerkannt werden. Sie berechtigen Sie weder zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland, noch können sie umgeschrieben werden. Internationale Führerscheine können ebenfalls nicht umgeschrieben werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Umschreibung, Umtausch ausländischer Fahrerlaubnis, Europäischer Wirtschaftsraum, Fahrerlaubnis umschreiben, Europäische Union

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024