Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklasse L erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

    Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

    • Für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

    Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.

    Online-Dienst

    Führerschein: Erweiterung

    ID: L100002_121955756

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen: Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE: Personalausweis/Reisepass Führerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) Erste-Hilfe-Bescheinigung Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE: Personalausweis/Reisepass Führerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre) Erste-Hilfe-Bescheinigung Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung: Leistungstest Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Monate (Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Traktor, Landwirtschaft, Klasse L, Führerschein, Fahrerlaubnis Klasse L, Kleiner Traktorführerschein, Fahrerlaubnis, Erweiterung, L-Klasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English