Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse B

    Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen

    Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B erweitern.

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als 8 Personen (zusätzlich zum Fahrersitz) ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Fahrerlaubnisklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Erweiterung liegt vor, wenn zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Klasse eine andere Führerscheinklasse beantragt wird.

    Online-Dienst

    Führerschein: Erweiterung

    ID: L100002_121955714

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Ortschaft Hartum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-225

    E-Mail: buergerbuero@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. einzureichen: Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE: Personalausweis/Reisepass Führerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) Erste-Hilfe-Bescheinigung Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE: Personalausweis/Reisepass Führerschein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr) augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre) Erste-Hilfe-Bescheinigung Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) Zusätlich bei D-Klassen-Erweiterung: Leistungstest Führungszeugnis (Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz muss in der Gemeinde Hille sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Straßenverkehrsgesetz (StVG)

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wird eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T erstmals auf eine andere Klasse erweitert, wird für die neue Klasse eine Probezeit festgesetzt.

    Hinweise für Hille: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie einen Termin online oder telefonisch vereinbaren; auch können Sie zu den bekannten Öffnungszeiten des Bürgerbüros mit Wartezeit vorbeikommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    PKW-Führerschein, B-Klasse, Auto, Fahrerlaubnisklasse B, Pkw, Erweiterung, Führerschein, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English