Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern? Voraussetzungen Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen. Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen: 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern. Wichtiger Hinweis: Für Führerscheinangelegenheiten kann der Fotoautomat im Rathaus nicht genutzt werden!

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    ID: L100002_123359368

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Fax: 05732 100-9284

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis oder Reisepass ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe Sehtestbescheinigung Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest) Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, Anhänger, Fahrerlaubnis, Klasse E, Führerschein, Anhängerführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English