Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern? Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung Ausnahmen bestehen für: die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg). die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E: Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

    Online-Dienst

    Anhängerklasse E beantragen

    ID: L100002_121770661

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vollständig ausgefüllter Antrag, Biometrisches Lichtbild, Angabe der Fahrschule, Kopie des Führerscheins, Ärztliches Gutachten (Anlage 5 FeV, im Original, nicht älter als 1 Jahr), Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), im Original, nicht älter als 2 Jahre), Leistungstest (nur für die D-Klassen und Fahrgast beförderung; im Original, nicht älter als 1 Jahr), Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0; nur bei D-Klassen erforderlich)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen. Kreis Kleve - Abteilung Straßenverkehr Hinweise zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, Stand: Januar 2021 Für die Erteilung der Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse ist das entsprechende Mindestalter erforderlich: 15 Jahre: AM 16 Jahre: A1, L und T 18 Jahre: A2, B, BE, C1 und C1E 21 Jahre: C, CE und D1, D1E 24 Jahre: A und D, DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt Kleve) prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Kleve abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss. Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erweiterung generell: 43,90€ Zahlungsziel: bei BeantragungErweiterung mit Führerschein alt(grau/rosa): 54,10€ Zahlungsziel: bei BeantragungErweiterung mit Vorbesitz AM/T/L: 44,70€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen. Für den Verlust von Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifizierungsnachweisen sowie für defekte Fahrerkarten und beschädigte Fahrerqualifizierungsnachweise sind die Anträge direkt beim SVA Kleve oder Geldern zu stellen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, Anhänger, Fahrerlaubnis, Klasse E, Führerschein, Anhängerführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English