Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Anhängerklasse E

    Anhängerklasse E beantragen

    Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern. 

    Beschreibung

    Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie einen Anhänger an Ihren Pkw koppeln, der ein Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreitet.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

    Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Um auf öffentlichen Straßen ein Fahrzeug zu führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in verschiedene Fahrerlaubnisklassen unterteilt.Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, können sie hier einen online Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis stellen.

    Online-Dienst

    Anhängerklasse E beantragen

    ID: L100002_121862603

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Wuppertal wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)
    • Angaben zur Fahrschule

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für alle Fahrerlaubnisklassen: Personalausweis, Aufenthaltstitel bzw. Reisepass der antragstellenden Person bisheriger Führerschein 1 aktuelles biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung (siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei). Es besteht die Möglichkeit gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 EUR ein biometrisches Passfoto direkt im Wartebereich am Selbstbedienungs-Terminal der Bundesdruckerei machen zu lassen. Der zuständige Sachbearbeiter erhält das Foto automatisch in digitaler Form und leitet es für die Führerscheinbestellung an die Bundesdruckerei weiter. Benennung der Fahrschule, z.B. durch die Vorlage des Antrages der Fahrschule bzw. den Ausbildungsvertrag der Fahrschule ggfls. Vollmacht und Mustertafel (unter Links/Downloads zu finden) Nachweis über die Ausbildung in "Erster Hilfe" (online Erste Hilfe Kurse werden nicht anerkannt) Wenn Sie Ihren Führerschein bei einer anderen Prüfstelle als beim TÜV Rheinland Wuppertal machen möchten, werden zusätzlich folgende Angaben benötigt: Namen, Anschrift und Telefonnummer der auswärtigen Fahrschule sowie der TÜV-Prüfstelle benötigt Zusätzlich für Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder (Klassen A1, A, B, BE, L, M, S und T): Sehtest (2 Jahre gültig) für Fahrzeuge über 3,5 t (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E): Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes nach der Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 2 Jahre sein) Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein) für die Klassen D, DE, D1, D1E zusätzlich: behördliches Führungszeugnis, bitte beim Einwohnermeldeamt beantragen - Belegart O. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.- es reicht aus, wenn Sie uns den Beleg über die Beantragung vorlegen. Es kann auch von der Führerscheinstelle beantragt werden, jedoch verlängert sich die Antragsbearbeitung dadurch Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentration- Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung nach der Anlage 5 Ziffer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Darf nicht älter als 1 Jahre sein)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    §21 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Wuppertal: Inhalte der zuständigen Stelle

    Klassen A1, A2, A, B, B Automatik (78) oder BE 43,90 Euro Klasse B Prüfung auf Automatikgetriebe (197) 72,50 Euro, wenn Vorbesitz der Fahrerlaubnisklasse AM, dann 73,30 Euro +12,80 Euro falls die Prüfstelle außerhalb des Bezirkes Wuppertals ist +19,20 € Expressbestellung des Führerscheines

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Erweiterung, Anhänger, Fahrerlaubnis, Klasse E, Führerschein, Anhängerführerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English