Fahrerlaubnis Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96 oder 196

    Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit Anhänger über 750 Kilogramm führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96. Wenn Sie Leichtkrafträder bis 125 cm³ ohne Motorrad-Führerschein fahren möchten, brauchen Sie eine Erweiterung um die Schlüsselzahl 196.

    Beschreibung

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Fahrerlaubnis Klasse B erweitern.

    Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 Kilogramm überschreiten, aber 4.250 Kilogramm nicht übersteigen.

    Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

    Zum Führen der Schlüsselzahlen müssen Sie die Fahrerschulung absolvieren, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Führerschein (Erstausstellung) Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter. Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt: 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Begleitetes Fahren ab 17 Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab). Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich. Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden. Führerschein (Erweiterung) Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich. Unterlagen: Personalausweis oder Pass aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Name und Anschrift der Fahrschule Zusätzliche Unterlagen Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung Führerschein (EU) Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Unterlagen: Peronalausweis oder Pass Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Führerscheinumtasch Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis. Internationaler Führerschein Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre. Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) EU-KartenführerscheinInhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis
    Führerschein (Erstausstellung) Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter. Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt: 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Begleitetes Fahren ab 17 Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab). Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich. Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten. Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden. Führerschein (Erweiterung) Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich. Unterlagen: Personalausweis oder Pass aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Name und Anschrift der Fahrschule Zusätzliche Unterlagen Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung Führerschein (EU) Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Unterlagen: Peronalausweis oder Pass Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Führerschein Führerscheinumtasch Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis. Internationaler Führerschein Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre. Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Reisepass biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm) EU-KartenführerscheinInhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis

    Online-Dienst

    Führerschein / Fahrerlaubnis

    ID: L100002_121907006

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 12.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2024

    Technisch geändert am 22.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • Teilnahmebescheinigung an der jeweiligen Fahrerschulung
    • gültiger Führerschein
    • gegebenenfalls Karteikartenabschrift von der zuletzt ausstellenden Behörde (wenn Behörde abweichend)

    Voraussetzungen

    Für die Schlüsselzahl 96:

    • Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
    • Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachwiesen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

    Für die Schlüsselzahl 196:

    • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
    • Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
    • Sie müssen 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachwiesen können.
    • Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sofortige Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis
    Sofortige Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schlüsselzahl B96 stellt eine Zuteilung dar, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig ist.

    Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Schlüsselzahl. Die dadurch entstehende Berechtigung gilt daher nur in Deutschland.

    Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Deshalb ist mit ihr auch zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Herausgeber

    Import

    LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2024

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schlüsselzahl 96, Motorrad, Kraftrad, Fahrerlaubnis Klasse B, B196, Führerschein Erweiterung, 125ccm Motorräder, Fahrerlaubnis Erweiterung, Führerschein Klasse B, B96, Schlüsselzahl 196, Anhänger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 02.10.2024

    Technisch geändert am 02.10.2024