Fahrerlaubnis Erweiterung bei vorhandener Klasse A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse (Aufstieg)

    Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen

    Wenn Sie im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 oder A2 sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen um die nächsthöhere Klasse erweitern.

    Beschreibung

    Wenn Sie seit mindestens 2 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A1 oder A2 besitzen, reicht das Bestehen der praktischen Prüfung aus, um die Erweiterung von A1 auf A2 oder von A2 auf A zu erlangen (Aufstieg). Eine theoretische Prüfung ist nicht notwendig.

    Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nichtübersteigt und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

    Die Fahrerlaubnis Klasse A2 berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Bei der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM inklusive.

    Die Fahrerlaubnis Klasse A berechtigt Sie zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimeter bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    Fahrerlaubnis: Erweiterung

    ID: L100002_121943628

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Fax: 0571 807-30000

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • gültiger Führerschein

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Klasse: A, A2, A1, AM, L, T, B, BE: Personalausweis/Reisepass Führerschein ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) Im Zusammenhang mit einer Erweiterung ist die Vorlage einer Bescheinigung der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (z. B. AM und L auf B, BE, A2 oder B, BE auf A2, usw.) nicht erforderlich, da bereits bei Ersterwerb ein entsprechender Nachweis dem Straßenverkehrsamt vorgelegt wurde und dieser unbefristet gültig ist. Klasse: C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE: Personalausweis/Reisepass Führerschein ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre) Erste Hilfe-Nachweis Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr) Bei Erweiterung D-Klassen zusätzlich: Leistungstest Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Fahrerlaubnisklasse A1 oder A2 besitzen.
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt bei Vorbesitz von A2 20 Jahre.
    • Sie sind seit 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A1 oder A2.

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Hauptwohnsitz muss in Stemwede sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 4 bis 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Für Ihren Besuch im Bürgerservice der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Die praktische Fahrprüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Der Führerschein muss innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der praktischen Prüfung ausgehändigt werden. Andernfalls verliert die Prüfung ihre Gültigkeit.

    Die praktische Prüfung für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 oder der Klasse A2 auf die Klasse A darf frühestens einen Monat vor Ablauf der Frist von 2 Jahren nach Erteilung der bisherigen Fahrerlaubnis oder bei Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 21.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Führerschein, Motorrad, Kleiner Motorradführerschein, Stufenaufstieg, Fahrerlaubnis, Krafträder, Großer Motorradführerschein, 125 ccm-Führerschein, Motorrad Führerschein, Motorrad-Führerschein Erweiterung, Aufstieg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English